Die Europäische Kommission will die heimischen Düngerhersteller schützen, die Zeche müssen aber die Landwirte bezahlen. Brüssel beabsichtigt, Antidumpingzölle auf die Einfuhr flüssigem N-Dünger wie AHL aus den Vereinigten Staaten, Russland sowie aus dem Karibikstaat Trinidad und Tobago zu erheben.
Eine entsprechende Vorankündigung dazu erfolgte von der Brüsseler Behörde. Bereits am 13. April könnten gegen entsprechende Lieferungen aus den drei betroffenen Staaten erste vorläufige Schutzmaßnahmen in Kraft treten.
Über die genaue Ausgestaltung und Höhe der Zöllsätze soll es laut Kommission in dieser Woche nähere Auskünfte geben.
Scharfe Kritik an dem Vorhaben, das dem Schutz der europäischen Düngemittelindustrie vor Wettbewerbsverzerrungen dienen soll, kam von den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA).
Antidumpingzölle sind nicht gerechtfertigt
Nach ihrer Einschätzung sind die geplanten Antidumpingzölle nicht gerechtfertigt, denn der Rückgang der Preise für Harnstoff und Ammoniumnitrat sei dem globalen Trend geschuldet. Die beiden Dachverbände rechnen mit Extrakosten durch höhere Düngerpreise von etwa 2 Mrd. Euro über fünf Jahre.
COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka Pesonen verwies darauf, dass Düngemittel im Ackerbau bei weitem den größten Teil der Vorleistungskosten der europäischen Landwirte ausmachten. Allein auf Stickstoffdünger könnte einen Anteil von bis zu 30 Prozent der operativen Kosten entfallen. Antidumpingzölle würden die Kosten für die Landwirte unmittelbar erhöhen.
Der Finne warnte davor, dass die Auswirkungen dieser Maßnahmen gerade angesichts der aktuellen Marktbedingungen zu einem „explosiven Cocktail“ führen könnten, denn derzeit hätten die EU-Landwirte mit niedrigen Getreidepreisen auf den Weltmärkten sowie den Folgen der Trockenheit des vergangenen Jahres zu kämpfen.