Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan tritt heute, am 1. Februar 2019 in Kraft. Unternehmen und Verbraucher in ganz Europa und Japan können nun von der größten offenen Handelszone der Welt profitieren, so die EU-Kommission.
Japan zählt beispielsweise heute schon nach den USA zum wichtigsten Käufer von EU-Käse.Von Januar bis November haben die Japaner knapp 99.000 t EU-Käse eingeführt, 13 Prozent mehr als 2017.
„Europa und Japan senden eine Botschaft an die Welt über die Zukunft eines offenen und fairen Handels. Wir schaffen einen neuen Marktplatz, der 635 Millionen Menschen bedient und auf den ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts entfällt. Damit bringen wir die Menschen in Europa und Japan einander näher als je zuvor“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker.
„Das neue Abkommen bietet den Verbrauchern eine größere Auswahl und günstigere Preise. Es schützt besondere europäische Produkte in Japan und umgekehrt, beispielsweise Nürnberger Rostbratwürstchen oder umgekehrt das ‚Kobe-Rindfleisch‘. Das Abkommen sorgt dafür, dass europäische Unternehmen jedes Jahr 1 Mrd. Euro an Zöllen einsparen und der bereits existierende gemeinsame Handel einen kräftigen Schub erhält“, erklärte Juncker weiter.
Das ist für den Agrarhandel beschlossen
Bei den Agrarausfuhren der EU wird das Abkommen insbesondere Folgendes bewirken:
- Beseitigen der japanischen Zölle auf viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 Prozent), aber auch auf Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)
- voraussichtlich erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU nach Japan. Bei Schweinefleisch zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch. Rindfleisch ist aktuell mit einem vergleichsweise hohen Zollsatz von 38,5 Prozent belegt. Dieser soll in den kommenden 15 Jahren progressiv reduziert werden, und zwar bis auf 9 Prozent. Zudem dürfen 50.500 t EU-Rindfleisch pro Jahr zollfrei nach Japan exportiert werden. Für Schweinefleischprodukte gilt dies mit dem heutigen Tag ohne Mengenbegrenzung. Bisher sind für diese Erzeugnisse aus der EU bis zu 8,5 Prozent an Zoll von japanischer Seite erhoben worden.
- Schutz von über 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen (sogenannten geografischen Angaben) in Japan sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU.
Über weitere Details zum Abkommen haben wir in der agrarheute-Ausgabe Februar 2018 berichtet.