Als Reaktion auf die zunehmenden Probleme hat eine Reihe von Bundesländern die ökologischen Vorrangflächen zur Futterversorgung freigegeben.
Dazu gehören neben den ostdeutschen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Hinzu kommen Bayern und Rheinland-Pfalz, wo für bestimmte Landkreise die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen ebenfalls freigegeben wurde. Dort sind es neben Dürreschäden vor allem massive Hagel- und Unwetterschäden, die zur Freigabe von Flächen geführt haben.
Massive Ausfälle im Norden und Osten
In Mecklenburg-Vorpommern hatte Landwirtschaftsminister Till Backhaus schon Mitte Juni angekündigt, dass vom 1. Juli an Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern auch die für den Artenschutz ausgewiesene Brachen für Mahd und Beweidung nutzen können.
"Wir wollen damit den viehhaltenden Betrieben in dieser schwierigen Situation helfen, auch wenn die Qualität des Futters auf diesen Flächen sicher nicht mehr sehr hoch sein wird", erklärte Agrarminister Till Backhaus (SPD).
Gesonderte Anträge dazu sind nicht erforderlich. Die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern konnten bisher kaum Futter ernten. Bereits der erste Schnitt lag nach Einschätzung des Ministeriums weit unter den durchschnittlichen Erträgen. Landwirte hatten zuvor über „massive Verluste“ berichtet. Beim zweiten Schnitt sind die Ausfälle offenbar noch erheblich höher.
Auch die weiteren Aussichten sind sehr schlecht. Der Bauernverband hatte deshalb darauf hingewiesen, „dass das Futter von Ödlandflächen für die Milchkühe nicht ausreicht. Deshalb sollte über den Anbau von Zwischenfrüchten für die Futtergewinnung entschieden werden. Das ist aufgrund der EU-Regelungen derzeit offenbar nicht möglich“.
Verkauf des Aufwuchses nicht erlaubt
Auch in Niedersachsen hat das Landwirtschaftsministerium in Folge der Dürre die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke freigegeben. Die Nutzung darf jedoch nicht kommerzieller Art sein: „Ein Verkauf des Aufwuchses ist nicht erlaubt, die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe aber gestattet“ war aus dem Landwirtschaftsministerium zu hören.
„Der Aufwuchs dieser Flächen darf ab dem 16. Juli landesweit für Futterzwecke genutzt werden. Eine andere Verwendung, zum Beispiel in einer Biogasanlage, ist jedoch nicht zulässig.“ Die Nutzung umfasst die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von ökologischen Vorrangflächen.
Die Regelung bezieht sich auf das Entfernen des vorhandenen Aufwuchses. Das bedeutet: Bearbeitungsschritte darüber hinaus oder eine Aussaat sind nicht erlaubt und auch die anderen Vorgaben für ÖVF, zum Beispiel bezüglich Düngung und Pflanzenschutz, gelten weiterhin. Die Regelung gilt dann flächendeckend. Vor dem Hintergrund bedarf es keines Antrages.
Auch Stroh, Heu und Silage werden knapp
Die massiven Futterprobleme betreffen im Osten und Norden Deutschlands aber nicht nur das Weideland und die Heuproduktion auf den Wiesen. Die sehr schwache Getreideernte führt sowohl zu einer deutlich kleineren Menge an Futtergetreide als auch auch zu einer knappen Produktion und Versorgung mit Stroh.
Auch die Erzeugung von Grassilage wird durch den dürrebedingt fehlenden Aufwuchs wohl spürbar geringer ausfallen als in normalen Jahren. Damit fehlen in der Rinder- und Milchproduktion wichtige wirtschaftseigene Futtermittel. Bei einer knapperen Versorgung mit Futter dürfte dies auch die Produktion in diesen Bereichen negativ beeinflussen. Außerdem dürfte der Bedarf an zugekauften Futtermitteln spürbar ansteigen und damit auch die Kosten der Produktion.
In extremen Dürrejahren wie beispielsweise 2003, aber auch 2006, 2011 und 2015 hatten die Bauernverbände Futterbörsen im Internet eingerichtet. So konnten die betroffenen Landwirte Silage, Heu und Futtergetreide zukaufen. Dieses Szenario könnte sich vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden extremen Ausfälle durchaus wiederholen.
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