Dank dieses Tarifabschlusses können Betriebe in Rheinland-Pfalz bei Anwendung des Tarifvertrages nunmehr von erheblichen Flexibilisierungen in der Ausgestaltung der Arbeitszeit profitieren. Sie trägt den tatsächlichen Erfordernissen der saisonal geprägten und von der Witterung abhängigen Branche Rechnung.
Nach langwierigen Verhandlungen, die sich über fast eineinhalb Jahre und drei Verhandlungsrunden hingezogen haben, haben sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau und der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband Rheinhessen-Pfalz auf einen Tarifabschluss für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz geeinigt.
Damit sind ähnliche Flexibilisierungen wie Niedersachsen, Bayern oder Baden-Württemberg der Fall. Dort sind die Vereinbarungen aber nicht auf Sonderkulturbetriebe beschränkt.
Mehr als zehn Stunden Arbeitszeit am Tag möglich
So ist es ab April 2019 Arbeitnehmern in Landwirtschaft und Weinbau möglich, während Bestellungs- und Erntezeiten oder bedingt durch Witterungseinflüsse mehr als zehn Stunden täglich zu arbeiten. Auch eine Verkürzung der Ruhezeiten nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit von zehn auf bis zu acht Stunden ist bei entsprechendem Ausgleich zulässig. Ermöglicht wird all dies durch die Einführung von zwei modernen Arbeitszeitmodellen.
Bei einem Arbeitszeitkonto ist es etwa möglich, bei einem verstetigten Monatsentgelt auf Basis von 174 Stunden, unbegrenzt Minusstunden und bis zu 150 Plusstunden zu sammeln, ohne dass ein Überstundenzuschlag auszuzahlen wäre. Im Jahresvergleich muss dabei ein Schnitt von acht Stunden täglich erreicht sein.
Die Anwendung dieser Regelungen ist nur möglich, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Geltung des Manteltarifvertrags für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz ausdrücklich vereinbart wird.
Im Gegenzug erhalten die Arbeitnehmer zur Kompensation bis zu zwei Tage mehr Urlaub als bisher und Vollbeschäftigte ein Weihnachtsgeld von 300 Euro. Die bisher mögliche Winterkündigung ist durch die flexiblen Arbeitszeitmodelle nicht mehr nötig.
Höhere Löhne vereinbart
Bei den Entgelten haben die Traifpartner gegenüber der Bundesempfehlung für die Landwirtschaft eine abweichende Laufzeit vereinbart. Während die Bundesempfehlung Lohnsteigerungen bereits zum 1. Januar 2018 vorsah, treten diese in Rheinland-Pfalz erst zum 1. April 2019 in Kraft. Als Ausgleich werden die Löhne in Rheinland-Pfalz über die Laufzeit des Entgelttarifvertrages bis zum 31. Dezember 2020 um 2 Prozent mehr als bei der Bundesempfehlung erhöht.
Betriebe aus der Region Rheinland-Nassau, die Interesse an der Anwendung des Tarifvertrages haben, nehmen bitte Kontakt mit dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau unter 0261/9885-1321 auf.