Das Bundeskartellamt hält Eintrittsgelder von Genossenschaft möglicherweise als Verstoß gegen das Wettbwerbsrecht. So äußerte sich Dr. Felix Engelsing, Bundeskartellamt, auf der Woche der Erzeuger und Vermarekter in Herrsching kritisch dazu. "Solche Eintrtittsgelder sind zumindest überprüfenswert, weil sie möglicherweise den freien Marktzugang für Milcherzeuger einschränken können", meinte Engelsing.
So verlangt zum Beispiel FrieslandCampina derzeit 15 Cent/kg Milch an Eintrittsgeld, wenn Milcherzeuger zur Genossenschaft wechseln wollen. Da die Molkerei genügend Milch von ihren eigenen Mitgliedern erhält, ist sie derzeit nicht an neuen Milcherzeugern interessiert und lässt sich so den Beitritt etwas kosten.
Kurze Kündigungsfristen können auch Nachteile haben
Im Sachstandsbericht Milch, den das Kartellamt im Frühjahr veröffentlichte, monierten die Kartellwächter die oftmals für Milchezeuger zu langen Kündigungsfristen von Milchlieferverträgen, die meist bei 2 oder mehr Jahren liegen können.
Allerdings räumte Dr. Engelsing vor Vertreterne bayerischer Milcherzeugergemeinschaften ein, dass kurze Kündigungsfristen von einem halben Jahr oder weniger, auch Nachteile für kleinere Milchviehbetriebe bringen könnten. So ist zum Beispiel denkbar, dass Molkereien solchen Betrieben, die vielleicht auch noch die Kühe in Abindehaltung haben, in Zukunft schneller kündigen könnten.
Herbert Maier, 1. Vorsitzender der Bayern MEG, warb daher für die Vorteile von Milcherzeugergemeinschaften. So handele die Erzeugergemeinschaft keine Verträge für Einzelbetriebe aus, sondern für alle Mitglieder. "Ein kleinerer Milchviehbetrieb steht so nicht allein der Molkerei gegenüber", nennt Maier einen Bündelungsvorteil.
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