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Milchvermarktung

MEG Milch Board: Politik muss jetzt Lieferverträge regeln

am Donnerstag, 11.04.2019 - 05:00

Bei der AMK-Konferenz drängt das MEG Milch Board darauf, dass künftig Mengen, Preise und Laufzeiten in Lieferverträgen festzuschreiben sind.

Guhl-Peter-MeG Milch Board

Mit den Ergebnissen einer neuen Studie im Rücken wollen Mitglieder des MEG Milch Boards bei der Agrarministerkonferenz in Landau/Pfalz auf das Umsetzen des Artikels 148 der gemeinsamen Marktordnung drängen. Das Milch Board wird die für Landwirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der Studie informieren.

Für die Studie hat die MEG das Beratungsunternehmen Lademann & Associates GmbH (L&A) engagiert. Es soll die Auswirkungen der bestehenden Lieferbedingungen auf den Wettbewerb am deutschen Milchmarkt untersuchen und Eingriffsmöglichkeiten prüfen.

Die Studie brachte laut MEG Milch Board folgende Ergebnisse:

  1. Eine vollständige Andienungspflicht bei gleichzeitiger Abnahmegarantie, die noch immer prägend für einen Großteil der erzeugten Rohmilchmenge gilt, führt zu einer Marktverschließung und begünstigt Überproduktion und niedrige Preise.
  1. Modellhaft kann gezeigt werden, dass die derzeitige Marktstruktur, die die Molkereien in die Lage versetzt, ohne die vollständige Berücksichtigung der Erzeugerkosten die angediente Rohmilch abzunehmen und möglichst zu verarbeiten und abzusetzen, die Erzeuger deutlich schlechter stellt als in einer Situation, in der Erzeuger und Molkereien über Preise verhandeln, bevor die Molkerei beliefert wird.
  1. Durch die einseitige nachträgliche Preisfestsetzung der Molkereien wälzen diese die Marktrisiken auf die Erzeuger ab. Die Erzeuger sind dagegen in der inhärent schlechteren Informationsposition bezüglich wichtiger Marktinformationen zur Mengenplanung, mit der Folge, dass regelmäßig zu hohe Milchmengen auf den Markt kommen, mit dem Ergebnis, dass es zu großen Preisschwankungen auf dem Markt für Rohmilch kommt.
  1. Aus ökonomischer Sicht kann die Beziehung zwischen Genossenschaftsmolkereien und Milcherzeugern nach dem Prinzipal-Agent-Problem verstanden werden: (Genossenschaftliche) Molkereien, die „Agenten“, verfolgen eigene Interessen und handeln nicht im Sinne der Genossenschaftsmitglieder, den „Prinzipalen“. Gleichzeitig verfolgen auch die Erzeuger unterschiedliche Interessen, die nur durch eine für alle Akteure gültige Regulierung zum Wohle aller miteinander vereinbart werden können.

Die bestehende Markt- bzw. Lieferstruktur zu Lasten der Erzeuger kann nach der Auffassung von L&A durch eine verbindliche Festlegung der Vertragsinhalte hinsichtlich Preisen und Mengen überwunden werden. Der Artikel 148 GMO bietet hier eine geeignete Grundlage. Verbindliche Preise und Mengen für alle Marktteilnehmer sollten zur Stabilisierung des Milchmarktes umgesetzt werden.