Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hat heute (16.07.) in einer Stellungnahme betont, dass für Ferkellieferungen aus dem Ausland in das QS-System bezüglich der Ferkelkastration "vergleichbare Anforderungen" gelten würden wie für deutsche Sauenhalter. Die Anforderungen für ausländische Sauenhalter müssten vergleichbar, aber nicht identisch sein.
Jede Äußerung, wie der Bundesratsbeschluss zur Kastenstandhaltung vom 3. Juli 2020 im System umgesetzt werden, sei "zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ". In den QS-Gremien sei hierzu noch keine Abstimmung erfolgt.
Das QS reagierte mit seiner Stellungnahme auf Medienberichte, wonach ab dem kommenden Jahr innerhalb des Systems unterschiedliche Standards für Sauenhalter in Deutschland und im Ausland gelten könnten. Diese Interpretation hatte in den sozialen Netzwerken unter Schweinehaltern große Unruhe ausgelöst. Auch auf agrarheute.com haben Tierhalter über den Umgang mit Importferkeln diskutiert.
Gleichwertige Anforderungen können anerkannt werden
Fakt ist, dass das QS als Zertifizierungssystem Tiere, Fleisch oder Futtermittel aus anderen Mitgliedstaaten gemäß EU-Recht nicht ohne Begründung ausschließen darf. Allerdings können für die Teilnahme am QS-System durch ausländische Lieferanten auf privatwirtschaftlicher Basis Bedingungen festgelegt werden, die von QS als gleichwertig anerkannt werden.
Nach Darstellung von QS dürfen Ferkel ins QS-System geliefert werden, wenn die chirurgische Kastration unter Betäubung/Schmerzausschaltung, Jungebermast oder Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch stattgefunden haben. Niederländische Ferkel dürfen gemäß den QS-Standards zum Beispiel mit Kohlendioxid betäubt werden, weil Isofluran dort nicht zugelassen ist.
Leitfäden werden mit den QS-Gremien überprüft
QS will nach eigenen Angaben nach Beratungen mit den Fachleuten in den QS-Gremien entscheiden, welche Kriterien bezüglich der Kastration von Ferkeln und der Sauenhaltung künftig in die Leitfäden aufgenommen und in den Audits überprüft werden. QS-Schweinemäster dürften seit Jahren nur Ferkel von QS-lieferberechtigten Betrieben beziehen. Die Ferkel müssten von QS-zertifzierten Betrieben im Inland stammen oder von zugelassenen Betrieben, die nach einem der anerkannten Standards in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden zertifiziert seien.
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