Ab Dienstag (19.12.) kommt der Wurst-Fall, einer der größen Kartellskandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte, vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht in Saal BZ5. Wiesenhof Geflügelwurst, Rügenwalder Mühle, Franz Wiltmann und Heidemark Mästerkreis sowie fünf für diese Unternehmen handelnde Personen haben nun Einspruch gegen die verhängten 22,6 Millionen Euro eingelegt. Bis Mai 2018 sind für das Verfahren insgesamt 40 Verhandlungstage festgelegt.
Wiltmann gegen „Wurstlücke“
Der Geschäftsführer von Wiltmann, Wolfgang Ingold, sagte der Lebensmittel Zeitung, dass Berater seinem Unternehmen angeboten hätten, die Wurstlücke zu nutzen. „Wir haben uns aber nichts vorzuwerfen und das will ich von einem Gericht bestätigt sehen“, unterstrich Ingold.
Kleine zahlen, Große kommen davon
Auch werfe die Wurstlücke einen Schatten über das Verfahren gegen die vier Wursthersteller. „Es sorgt für ein komisches Gefühl, dass kleine mittelständische Unternehmen Millionenbußen zahlen sollen, während ihre größeren Konkurrenten ohne Strafe davonkommen“, unterstrich der Kartellrechtler René Grafunder von der Wirtschaftskanzlei Dentons.
Risikoreicher Schritt
Der Schritt vor Gericht sei jedoch nicht ohne Risiko. „Statistisch gesehen sind die meisten Kartellentscheidungen in der Vergangenheit von den Gerichten bestätigt worden“, hob Kartellrechtler Grafunder hervor. Erst im Oktober erhöhte das Düsseldorfer Oberlandesgericht in einem ähnlichen Verfahren gegen Tapetenhersteller die vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder sogar noch einmal deutlich.
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