Die Auswirkungen einer Übertragung von gentechnisch veränderten Eigenschaften auf artverwandte (vertikaler Gentransfer), aber auch auf artfremde Organismen wie etwa auf Bodenbakterien werden in den Zulassungsverfahren geprüft. Der horizontale Gentransfer ist extrem selten und führt bei den bisher zugelassenen gv-Nutzpflanzen zu keinen schädlichen Effekten, da die verwendeten Gene fast ausnahmslos aus in der Natur vorkommenden Organismen stammen.
Der vertikale Gentransfer tritt dagegen regelmäßig bei Pflanzen gleichen Verwandtschaftsgrades in der Natur auf. Er ist damit auch für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erwarten. Eine Zulassung von gentechnisch verändertem Raps für den Anbau in Europa ist genau aus diesem Grund heftig umstritten. Raps verfügt über einige verwandte Arten in der Wildflora, so dass eine Auskreuzung nicht vollständig zu begrenzen ist und somit bewertet werden muss, ob eine Ausbreitung wissentlich in Kauf genommen werden kann.
Für die einzigen bis heute in Europa zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Nutzpflanzenarten, den Mais und die Kartoffel, ist ein Gentransfer mangels verwandter Wildpflanzen ausgeschlossen. Die Maispflanze stammt aus den Tropen und Subtropen und ist in Europa selbst nicht überlebensfähig. Kartoffeln können sich in Europa in natürlichen Lebensräumen nicht ansiedeln. (Quelle: BVL)
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