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Greening

Das ändert sich 2016 beim Greening

am Mittwoch, 02.03.2016 - 07:00 (Jetzt kommentieren)

Das Greening geht nun in das zweite Jahr. Damit Sie auch in diesem Jahr die vollen 30 Prozent Greening-Prämie erhalten, lesen Sie, was sich 2016 in den Vorgaben verändert.

Futterleguminosen bekommen eigene Kategorie im Greening-Jahr 2016

Seit 2016 sind Futterleguminosen im Kulturcode-Katalog eine eigene Kategorie zugeteilt. Im Greeningjahr 2015 zählten Kleegras und Co. noch zur Kategorie ‚Gras- und Grünfutterpflanzen‘. Das hat für manchen Landwirt Vor-, für andere jedoch Nachteile.

Vorteil: Das hat zur Folge, dass die Anbaudiversifizierung unter Umständen leichter erfüllt werden können. Somit muss der Landwirt, der Gras und Klee anbaut nur noch eine weitere Kultur hinzunehmen, um die Vorgaben zu erfüllen.

Nachteil: Allerdings können Landwirte, die aufgrund von 75 Prozent Gras- und Grünfutteranbau vom Greening befreit waren, aus der Ausnahmeregelung rausfallen, wenn auf einem Teil der Fläche Klee wächst.

Außerdem zählen die Grassamenvermehrung sowie die Rollrasenkultur ebenfalls nicht mehr zur Kategorie 'Gras- und Grünfutterpflanzen', sondern läuft unter ‚Mischkultur‘.

 

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Greening: Timing beim Zwischenfrucht-Anbau beachten

Beim Anbau von  Zwischenfrüchten sei zudem darauf zu achten, dass bis 20. Oktober 2016 mindestens 40 Prozent der Fläche bedeckt sein müssen, um die volle Prämie zu erhalten. Dies könnte bei Zwischenfruchtfolge nach einer späten Maisernte knapp werden, gibt der Greeningexperte Franz-Josef Schoo von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu bedenken. Im letzten Jahr wurden hier noch Augen zugedrückt, aber in diesem Jahr sei davon auszugehen, dass es die Prüfdienste genau nehmen und gegebenenfalls Flächen aberkennen.

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