Das Bundeswaldgesetz soll durch die Novellierung, sprich mit der Begrenzung auf die der Holzvermarktung vorgelagerten waldbaulichen Maßnahmen, mit dem Kartellrecht in Einklang gebracht werden. Anlass für den Gesetzentwurf war ein Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg. Der Beschluss: Die Vermarktung des Holzes aus Landes-, Kommunal- und Privatwald dürfe nicht mehr durch die Forstämter erfolgen. Mit der Novelle soll es den Forstämtern nun weiterhin erlaubt werden, Dienstleistungen im Privat- und Kommunalwald anzubieten.
Kleinwaldbesitzer sollen gestärkt werden
Die geplante Novellierung des Bundeswaldgesetzes regelt das Verhältnis von privaten Waldbesitzern und staatlichen Forstbetrieben und -ämtern neu. Waldbesitzer sollen bei forstlichen Dienstleistungen eine fachliche Beratung durch staatliche Förster in Anspruch nehmen können. Bewirtschafter kleinerer Waldflächen sollen dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich die mit der nachgelagerten Waldbewirtschaftung verknüpften Gemeinwohlleistungen zu erbringen.
Wie geht es weiter?
Der Entwurf ging vorgestern in die Länder- und Verbändebeteiligung. Bereits für Mitte März sind die Anhörungen geplant. Anschließend ist die Befassung durch das Bundeskabinett und die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen.
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