Mehr Kulturen auf Greeningflächen erlaubt
Auf Greeningflächen dürfen 2018 auch Durchwachsene Silphie und Miscanthus stehen. Angerechnet werden sie jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 0,7. Möglich sind nun auch Brachen mit Bienenweiden. Bewertet werden sie mit dem Faktor 1,5. Für Leguminosen wird der Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 angehoben, für Kurzumtriebsplantagen von 0,3 auf 0,5. Gleichzeitig sind chemische Pflanzenschutzmittel auf Greeningflächen nun generell verboten.
Greening: Neue Grenzen bei der Fruchtarten-Diversifizierung
Bei der Zahl unterschiedlicher Fruchtarten als Kriterium für das Greening galt bisher eine Grenze von 30 ha, um davon befreit zu sein. Die entfällt jetzt. 2018 wird die Befreiung der sogenannten Fruchtarten-Diversifizierung erweitert auf Betriebe, die mehr als 75 Prozent ihrer Ackerfläche mit Gras, Leguminosen oder Brachen bewirtschaften.
Neuerungen auch beim Dauergrünland
Eine wichtige Änderung gibt es auch bei der förderrechtlichen Definition von Dauergrünland. Allein der Wechsel von Grünfutterpflanzen ist danach noch keine Fruchtfolge im Sinne der Definition. Künftig wird das Pflügen einer Fläche als maßgeblicher Anzeiger herangezogen. So gilt eine Fläche als Dauergrünland, wenn sie zum Anbau von Gras oder Grünfutter genutzt wird und mindestens fünf Jahre nicht Teil der Fruchtfolge ist und in dieser Zeit nicht gepflügt wurde.
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