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Borkenkäferbefall

Bayern: Käferholz darf auf Förderflächen zwischengelagert werden

Borkenkäferbefall
am Montag, 14.08.2017 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Der Befall mit Borkenkäfer ist in Bayern so hoch wie seit Jahren nicht. Deshalb dürfen Waldbesitzer befallenes Holz ausnahmsweise auf geförderten Agrarflächen lagern.

Borkenkäferbefall Bayern

Dieses Jahr ist die Gefährdungslage durch Borkenkäfer in Bayern enorm hoch. Die Waldbesitzer stehen vor der wichtigen Aufgabe, befallenes Holz schnellstmöglich aus den Wäldern zu bringen, um einen weiteren Borkenkäferbefall zu verhindern. Um dies zu erleichtern, haben die Behörden eine Ausnahmegenehmigung erlassen, die betroffenen Waldbesitzern erlaubt, das Schadholz auf geförderten Agrarflächen zu lagern, meldet der Bayerische Bauernverband.

Laut Landesamt ist keine Entspannung in Sicht. Es müsse mit dem Ausflug der Käfer der zweiten Generation demnächst gerechnet werden. Damit sei eine Anlage der dritten Generation bei anhaltend warmer Witterung möglich. 

Ausnahmeregelung für Käferholzlagerung: Das ist zu beachten

  • Die Lagerung von Borkenkäferholz muss dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) schriftlich mitgeteilt werden.
  • Das Holz darf nur auf geförderten Flächen gelagert werden, wenn keine anderen Flächen verfügbar sind oder eine anderweitige Lagerung mit hohen Kosten verbunden ist.
  • Zudem darf nur betriebseigenes Käferholz auf den Flächen gelagert werden.
  • Nach der Lagerung müssen die Flächen wieder in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gebracht werden.

Gezielte Maßnahmen gegen Borkenkäfer

  • Gezielte Bohrmehlsuche in Beständen mit sich verfärbenden Fichtenkronen und Nadelabfall
  • In der Nachbarschaft befallener Bäume konsequent nach Bohrmehl suchen
  • Unverzüglicher Einschlag und Aufarbeitung befallener Fichten, um den Ausflug der zweiten Generation zu verhindern
  • Bäume, die bereits vom Käfer verlassen wurden, sollten im Bestand verbleiben.
Mit Material von BBV/LWF

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