Im Hinblick auf das laufende Verfahren beim Europäischen Patentamt in München warnte der BBV-Vizepräsident Jürgen Ströbel vor einer falschen Weichenstellung. Es dürfe nicht passieren, dass Kreuzungs- und Selektionsschritte patentierbar würden, nur weil sie mit einem kleinen, nicht einmal erforderlichen technischen Element verbunden würden, so Ströbel.
Die Züchter müssten auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Verfahren und sämtliches genetisches Material verwenden dürfen, um jeweils die optimalen Sorten zu entwickeln. Der BBV-Vizepräsident äußerte sich in Ansbach erneut ablehnend zum kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Er wies darauf hin, dass der BBV in Mittelfranken als erster die Ausweisung von freiwillig gentechnikanbaufreien Gebieten initiiert und umgesetzt habe.
Nicht zuletzt stünden auch die Verbraucher mehrheitlich dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnend gegenüber. Der Vorschlag der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verbieten, entspreche der Position des BBV, betonte Ströbel. (AgE)
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