Das Schwarzwild hält sich aufgrund des guten Nahrungs- und Deckungsangebotes von Mai bis in den späten Herbst im freien Feld auf und führt dort vermehrt zu Schaden. Für eine effektive Bejagung des Schwarzwildes im Feld sind deshalb Bejagungsschneisen unverzichtbar. Bejagungsschneisen können gleichzeitig zu einer Aufwertung der Landschaft und der Artenvielfalt beitragen. Die bisherige Regelung erlaubte den Landwirten bei der Beantragung von EU-Agrarbeihilfen in den Sammelanträgen Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen für Mais mit Bejagungsschneisen zwei Möglichkeiten:
- In den ganzflächig gedrillten Mais nach der Antragstellung Bejagungsschneisen häckseln.
- Bereits bei der Bestellung des Maises Bejagungsschneisen anlegen und die Schneisen in den Sammelanträgen als gesonderte Schläge ausweisen.
Diese beiden Möglichkeiten stellten die Flächenbewirtschafter nicht zufrieden, wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium berichtet. Deshalb hatte Niedersachsen bei der Agrarministerkonferenz in Lübeck mit Erfolg einen Beschlussvorschlag zur Vereinfachung der Antragstellung eingebracht. Daraufhin wurden auf Bund-/Länderebene folgende Nutzungscodes geschaffen, die von den Ländern fakultativ angewendet werden können und die Möglichkeit eröffnen, Mais mit Bejagungsschneisen in den Sammelanträgen als einen Schlag auszuweisen:
- Einen Code für Mais mit Bejagungsschneise(n), wobei die Bejagungsschneise(n) aus der Produktion genommen wird/werden.
- Einen Code für Mais mit Bejagungsschneise(n), wobei die Bejagungsschneisen(n) mit anderen Kulturen bebaut wird/werden.
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