Die Wirtschaftsdünger-Abgaben im Jahr 2015 müssen bis spätestens 31. März 2016 an die Datenbank der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weitergegeben werden, so die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V. (ISN).
Die Wirtschaftsdüngernachweisverordnung (WDüngNachwV) in NRW schreibt vor, dass jeder Inverkehrbringer von Wirtschaftsdünger die Mengenabgabe über das "Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW" online eingeben muss.
Abgaben zeitnah nach der Lieferung eingeben
Die Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt weiterhin, alle Abgaben zeitnah nach der Lieferung einzugeben und mit dem Programm gleich den erforderlichen Lieferschein ohne zusätzlichen Aufwand zu erstellen.
Wer eine Meldevollmacht erteilt hat und diese Aufgabe von Dritten, zum Beispiel einem Lohnunternehmer, erledigen lässt, sollte diese spätestens jetzt kontaktieren, um die Wirtschaftsdünger-Abgabe fristgerecht zu melden.
Hier geht’s zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Nordrhein-Westfalen …
Verstöße könnten mit Geldbußen geahndet werden
Nicht zeitgerecht eintreffende Abgabemeldungen sind Verstöße gegen die Vorschriften der WDüngNachwVNRW, die als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden können. Bisher wurde diesen Verstößen nicht nachgegangen, jedoch ist die Einleitung von Verfahren bei nicht fristgerechten Meldungen in Zukunft nicht mehr ausgeschlossen, teilt die Landwirtschaftskammer NRW mit.
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