Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Direktzahlungen

Direktzahlungen 2023: So viel Geld erhalten Landwirte

Ab 2023 erhalten Landwirte als Direktzahlung für ihre Fläche nur noch eine sogenannte Einkommensgrundstützung.
am Samstag, 31.12.2022 - 05:30 (Jetzt kommentieren)

Mit dem neuen Jahr kommt eine neue GAP. Wir zeigen, welche Prämien und Förderungen für Landwirte möglich sind

Mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ändert sich ab 2023 auch, wieviel Direktzahlungen Landwirte erhalten. Bundesweit sind die Beihilfesätze der 1. Säule mittlerweile einheitlich gehalten.

Die sogenannte Einkommensgrundstützung ersetzt Basisprämie und Greeningprämie. Die geschätzte Grundstützung für 2023 beträgt rund 156 €/ha, besagen Schätzungen des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).

Was ändert sich für Junglandwirte und Tierhalter?

Die Umverteilungsprämie bleibt in der neuen GAP erhalten. Für die ersten 40 Hektar gibt es nun 69 €/ha, für die folgenden 41 – 60 ha gibt es 41 €/ha.

Bei der neuen Grundstützung für Junglandwirte hebt die Politik die Obergrenze von 90 ha auf nun 120 ha an. Auch hier haben sich die Fördersätze auf nun 116 €/ha erhöht.

Neu sind auch gekoppelte Tierprämien. Für Mutterschafe und Ziegen gibt es 35 €/Tier und für Mutterkühe 78 €/Tier.

Welche Prämien gibt es für Eco Schemes?

Die Regelungen für Klima und Umwelt (Eco Schemes) aus der 1. Säule sind freiwillig und gelten jeweils für ein Jahr. Die Eco Schemes sind bundesweit einheitlich. Hier sind je nach Maßnahme sehr verschiedene Fördersätze möglich.

So gibt es

  • für eine Brache von bis zu 1 % über den 4% Pflichtbrache insgesamt 1.300 €/ha.
  • Für bis 2 % freiwillige Brache gibt es noch 500 €/ha und
  • für bis zu 3% freiwilliger Brache gibt es immerhin noch 300 €/ha.

Für die Gehölzfläche von Agroforstsystemen gibt es hingegen immerhin noch 60 €/ha, für vielfältige Fruchtarten 40 €/ha. Vielfältige Fruchtarten bezeichnen hier eine fünfgliedrige Fruchtfolge ohne Brache.

Was ist der Unterschied zwischen AUKM und Eco Schemes?

Zu den einjährigen Eco Schemes aus der 1. Säule kommen die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Auch hier handelt es sich um freiwillige, geförderte Maßnahmen, die sich vorteilhaft für Natur und Klima auswirken sollen. Sie sind mehrjährig und können sich je nach Bundesland unterscheiden, da sie durch die ELER-Finanzierung von den Bundesländern kofinanziert werden.

Welche Anforderungen sind nötig um Förderung zu beantragen?

Grundanforderung für die Beantragung der Mittel aus der 1. und 2. Säule sind die sogenannten GAB 1 bis 16 (Grundanforderungen an die Betriebsführung, auch Cross Compliance genannt). 

Dazu kommen die GLÖZ 1 bis 9 (Standards für den Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustand von Flächen). Sie vereinen bisherige CC-Regelungen und Greening-Vorgaben und umfassen insgesamt einen Katalog von 25 Kriterien.

Mit Material von MLUK
Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe Juni 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...