Düngeverordnung: Genehmigungswahnsinn für Milchviehbauern

Mit der neuen Düngeverordnung müssen viele Landwirte jetzt neue Lager bauen. Dabei stoßen sie immer wieder auf Probleme bei der Genehmigung. Zum Beispiel SImon Sedlmair aus dem Landkreis Dachau.

Nach der neuen Düngeverordnung müssen viele Betriebe ihre Lagerkapazitäten für Güllebehälter erweitern - auf bis zu neun Monate. Viele Bauvorschriften sind dabei noch unklar.
Auch Milchviehhalter Simon Sedlmair aus dem oberbayersichen Puchschlagen muss ein neues Güllelager bauen. Mit 160.000 Euro Investitionskosten rechnet er. Doch bis der Bau überhaupt losgehen kann, müssen bürokratische Hürden gemeistert werden.
Das Hauptproblem: Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" gibt nur den Rechtsrahmen vor; viele technische Fragen sind noch ungeklärt. Der Ball liegt dann bei den lokalen Genehmigungsbehörden. Hier herrscht oft Unsicherheit und jedes Landratsamt entscheidet nach eigenem Ermessen.
In der Folge kennt der Landwirt die Bauauflagen erst dann, wenn die Anlage genehmigt ist und der Baubescheid vorliegt. Fachleute halten die Auflagen für reine Lagerbehälter für unverhältnismäßig.
Christoph Roßberger vom Bauunternehmen Wolf-System: "Den Landwirten fehlt damit die Planungssicherheit. Man weiß heute nicht, ob das, was man heute baut, morgen noch zulässig ist."
Landwirt Simon Sedlmair bringt es auf den Punkt: "Das wirkt für mich fast so, als ob ich einen Atommeiler bauen will."
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