Bereits im vergangenen Mai ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Einige Auflagen gelten aber erst seit dem 1. Januar, beispielsweise die für die neue nitratbelastete Gebietskulisse nach § 13a DüV (Rote Gebiete). Bis Anfang des Jahres hatten die Bundesländer Zeit, ihre eigenen Landesdüngeverordnungen zu erarbeiten. Lange Zeit hatte es viel Diskussionen über die konkrete Ausweisung der Gebietskulisse gegeben. Nun sind die Roten Gebiete überall ausgewiesen, die Auflagen in Kraft getreten.
Unterschiede bei der Binnendifferenzierung
Mehrere Länder hatten nach Protesten betroffener Landwirte ihre Roten Gebiete überprüft und mithilfe der sogenannte Binnendifferenzierung angepasst. Dadurch sollen unterschiedliche Messwerte innerhalb eines Grundwasserkörpers besser in die Ausweisung der Gebiete einfließen, um die Bauern vor Ort zu entlasten.
Deutschlandweit sollte die Ausweisung der Gebiete nach möglichst einheitlichen Maßstäben geschehen. In der Praxis gibt es allerdings Unterschiede – wohl auch, weil sich die angewandten Verfahren der Binnendifferenzierung in Details unterscheiden können. In die Bewertung sind vor allem hydrogeologische und hydraulische Daten, aber auch Emissionsstatistiken eingeflossen. Wie kleinräumig die Gebiete abgegrenzt wurden, kann sich von Land zu Land unterscheiden.
So groß sind die Roten Gebiete
Je nach Bundesland hat die Neuausweisung daher unterschiedliche Folgen: In Schleswig-Holstein, wo rund die Hälfte der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) rot eingefärbt war, sind viele Flächen wieder grün. Noch 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sind dort nun rot. In Bayern ließen sich die nitratsensiblen Gebiete hingegen von 25 Prozent der Flächen auf 12 Prozent reduzieren.
Andernorts, beispielsweise in Niedersachsen, hat sich dagegen wenig verändert. Statt 39 Prozent sind heute 31 Prozent der Landesfläche rot. Im Vergleich mit den anderen Ländern ist hier ein besonders großer Teil der Landesfläche betroffen. Es folgen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (23 Prozent). In den neuen Bundesländern sind die belasteten Bereiche im Verhältnis kleiner: In Sachsen-Anhalt und Thüringen trifft es beispielsweise 6 Prozent der LN, in Sachsen sogar 15 Prozent.
Bundesweite Auflagen im Überblick
Die Landwirte in den nitratsensiblen Gebieten müssen im Pflanzenbau nun zusätzliche Auflagen beachten. Folgende bundeseinheitliche Vorgaben gelten nun:
- Die Düngemenge muss künftig 20 Prozent unter dem durchschnittlichen Düngebedarf der roten Flächen liegen.
- 170 kg/ ha N organischer Dünger ist pro Schlag künftig die Obergrenze.
- Die Herbstgabe Stickstoff ist bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten nicht mehr zulässig. Es gibt aber Ausnahmen. So lässt sich Winterraps düngen, falls die im Boden verfügbare Stickstoffmenge unter als 45 kg N/ha liegt. Auf Zwischenfrüchten ohne Futternutzung lässt sich bis zu 120 kg Gesamt-N/ha ausbringen, sofern es sich um Festmist oder Kompost handelt. Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau lässt sich außerdem vom 1. September bis Sperrfristbeginn bis 60 kg N/ha Gülle ausbringen.
- Auf Grünland verlängert sich die Sperrfrist für organischen Dünger um 2 Wochen und gilt vom 1. Oktober bis zum 31. Januar. Eine Verschiebung der Sperrfrist ist auf Antrag möglich, muss aber schon im Herbst vorigen Jahres gestellt werden.
- Die Sperrfrist für Festmist und Kompost auf Ackerland verlängert sich auf drei Monate und reicht vom 1. November bis zum 31. Januar. Diese Sperrfrist lässt sich nicht verschieben.
- Zwischenfrüchten vor Sommerungen sind in der Fruchtfolge nun vorgeschrieben.
- Ausnahmen bei der Reduktion der Düngemenge gelten für Ökobetriebe und andere Betriebe die gewässerschonend wirtschaften. Als solche gelten Landwirte, die weniger als 160 kg/ha Gesamt-N ausbringen, mit höchstens 80 kg mineralischem Stickstoffdünger.
Föderalismus bei den Zusatzauflagen
Zusätzlich zu den bundesweiten Auflagen müssen die Länder in den belasteten Gebieten mindestens zwei weitere Maßnahmen einführen. Die landesweiten Maßnahmen ließen sich aus einem Maßnahmenkatalog auswählen oder frei gestalten. Sie müssen aber über die Vorgaben des Bundes hinausgehen. So sollen sie einen zusätzlichen Beitrag zur Lösung des Nährstoffproblems leisten.
Bayern, NRW und Niedersachsen haben sich etwa dazu entschieden, in den betroffenen Gebieten künftig eine Nährstoffanalyse der Wirtschaftsdünger und Gärreste vorzuschreiben. In Bayern ist darüber hinaus eine jährliche Analyse des Bodenstickstoffs auf allen roten Feldstücken vorgeschrieben – Grünland und mehrschnittiger Feldfutterbau ausgenommen. Der Zeitpunkt der Analyse ist nicht vorgeschrieben.
Niedersachsen und NRW fordern hingegen, dass die Betriebe ihren ausgebrachten Wirtschaftsdünger auf dem blanken Acker innerhalb einer Stunde einarbeiten. Niedersachsen fordert ab dem 31.12.2021 darüber hinaus Güllelagerkapazität die für mindestens sieben Monate reicht.
Eutrophierte Gebiete beachten
Zu der Nitratkulisse kommen vielerorts mit phosphat-belastete Flächen hinzu. Je nach Bundesland sind sie unter den Namen gelbe, graue oder eutrophierte Gebiete bekannt. Diese Areale liegen dort, wo Oberflächengewässer signifikant mit Phosphaten belastet sind, die zu mindestens 20 Prozent aus der Landwirtschaft stammen. Einige Bundesländer haben komplett auf Phosphat-Gebietskulissen verzichtet, darunter Schleswig-Holstein, Hessen und Sachsen. Besonders betroffen sind Thüringen (46 Prozent der LN), und Bayern (29 Prozent der LN). Auch in Baden-Württemberg sind die gelben Bereiche größer als die Roten. In Niedersachsen sind dagegen nur 1 Prozent der LN phophatbelastet. In den südlichen Bundesländern stammen die Belastungen überwiegend aus Erosion, im Norden aus Drainagen.
Auch hier gelten zusätzliche Auflagen. Niedersachsen fordert etwa eine Mindestlagerkapazität, reduzierte P-Düngung und Wirtschaftsdüngeranalyse. Bayern schreibt größere Gewässerabstände und Anbau von Zwischenfrüchten vor. In den Ländern ohne P-Kulisse gelten nun im gesamten Landesgebiet erweiterte Abstände zu Gewässern.
Kritik von landwirtschaftlichen Organisationen
Besonders umstritten: In mehreren Bundesländern haben sich die Gebietskulissen durch die neue Ausweisung verlagert. Nun sind Areale betroffen, die zuvor im grünen Bereich lagen. „Eine ganze Reihe von Betrieben haben erst nach der Herbstaussaat erfahren, dass sie in Roten Gebieten wirtschaften“, sagte etwa Toni Reincke von Land schafft Verbindung Mecklenburg-Vorpommern.
In Sachsen wollen die Bauernorganisationen nun den Klageweg beschreiten, auch in Niedersachsen gibt es Proteste. Bislang sind die Maßnahmen aber gültig. Welche Feldblöcke im Einzelnen von den Auflagen betroffen sind, lässt sich auf den Webseiten der Bundesländer nachprüfen.
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