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Anbaustrategie

Düngeverordnung: So kommen Sie mit der Stickstoffquote klar

am Donnerstag, 24.03.2016 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Ab 2018 wird der Grenzwert beim N-Saldo auf 50 kg/ha im Jahr gesenkt. Für das dreijährige Mittel zählt das Erntejahr 2016 bereits mit. Eine Überschreitung wird künftig geahndet. Das dlz agrarmagazin zeigt, wie Ackerbauern trotzdem klarkommen.

Die Umsetzung der Düngeverordnung rückt näher. Ab 2018 ist es Pflicht, den Stickstoff (N)-Saldo von 50 kg/ha im Jahr einzuhalten. Bisher waren 60 kg N zulässig. Beim dreijährigen Mittel zählt voraussichtlich das Erntejahr 2016 schon mit. Künftig wird ein Überschreiten des zulässigen Nährstoffüberschusses geahndet.

Wie sich Ackerbauern auf die neue Situation einstellen können, haben Dr. Ines Bull und Andrea Ziesemer, Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) Mecklenburg-Vorpommern, Gülzow im dlz agrarmagazin beschrieben. Dabei haben Sie auf ein umfangreiches Datenmaterial aus Referenzbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern zurückgegriffen.

Ertragsdegression bei Raps-Weizen- Folgen

Im ersten Schritt wurde die zu erwartende Ertragsdegression der engen Raps-Weizen- Folge berücksichtigt. Langfristige Versuche prognostizieren einen um fast ein Viertel geringeren Rapsertrag im Vergleich zu weiten Anbaupausen. Das Ergebnis ist weder ökonomisch noch ökologisch nachhaltig und auf allen Standorten vergleichbar. Da ein hoher Anteil von Raps und Weizen zu erhöhten Betriebsbilanzen beiträgt, sind Handlungsoptionen zum Einhalten der Kontrollwerte unumgänglich. Das sind:

  • die Absenkung des Düngungsniveaus,
  • die Aufweitung enger Fruchtfolgen sowie
  • die Vermeidung von Stoppelweizen.

Bei gegebener Verwertung eignen sich unter anderem Silomais, Zuckerrüben und auf den leichteren Standorten Winterroggen.

Weniger Stickstoff: So ändern sich die Erträge

Auf den Standorten mit Ackerzahlen zwischen 34 und 59 wurde die N-Düngung bei Raps von 232 auf 210 kg/ha verringert. Sie resultiert aus 170 kg N/ha im Erntejahr nach neuer Düngeverordnung (DüVneu)  und 40 kg/ha als Herbstgabe. Zu Rapsweizen können nach DüVneu noch 190 kg/ha ausgebracht werden. Stoppelweizen erhält 20 kg N/ha mehr. Die Menge zu Gerste wurde auf 160 kg N/ha gesenkt.

Die Ertragsauswirkung wurde auf der Basis langjähriger N-Steigerungsversuche kalkuliert. Das Absenken der N-Düngung hat demnach auf den Ertrag nur einen relativ geringen Einfluss.

  • Weizen: Ertrag sinkt um 1,2 dt/ha
  • Raps: Ertrag sinkt um 0,9 dt/ha.
  • Die drastische Reduzierung der N-Düngung zu Gerste um rund 40 kg/ha senkt den Ertrag auf 75 dt/ha.
  • Da der N-Saldo in der Rübenfolge bereits unter 50 kg N/ ha lag, ist hier eine reduzierte N-Düngung nicht nötig.

Tipps zur Anpassung an die Düngeverordnung

  1. Die Novelle der Düngeverordnung erfordert veränderte Düngung und macht andere Anbaustrukturen unumgänglich.
  2. Die Missachtung pflanzenbaulicher Anbaupausen führt langfristig nicht nur zu ökologischen, sondern auch zu wirtschaftlichen Nachteilen.
  3. Hohe Erträge und moderat reduzierte N-Düngung können zum Erfolg führen. Von nur einjährigen Anbaupausen ist dringend abzuraten.
  4. Verzicht auf Stoppelweizen sowie die nötige Ausweitung der Fruchtfolgen erfordert aber Vermarktungsoptionen für alternative Marktfrüchte, etwa Silomais, Zuckerrüben und Roggen.
  5. Mit Silomais aufgelockerte Mähdruschfruchtfolgen bieten die Möglichkeit, die Bilanzgrenzen bei hohem Deckungsbeitrag einzuhalten.
  6. Auf besseren Standorten lassen sich mit moderat reduzierten Düngeintensitäten N-Bilanz-Grenzen bei nur geringen wirtschaftlichen Einbußen einhalten.
  7. Auf leichteren Böden sind ergänzende Anpassungen nötig. Wegen der besonders ungünstigen N-Effizienz von Stoppelweizen wird auf diesen Standorten stattdessen der Anbau von Roggen oder Triticale empfohlen.

Der vollständige Beitrag ist in der Märzausgabe 2016 des dlz agrarmagazins erschienen.

Düngerstreuer: Das hat der Markt zu bieten

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