Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

+++ Stand 23. Dezember +++

Düngeverordnung: So passen die Bundesländer die Roten Gebiete an

guelle-selbstfahrer-duengeverordnung
am Mittwoch, 23.12.2020 - 07:10 (Jetzt kommentieren)

Die Düngeverordnung ist seit dem Frühjahr in Kraft. Bis Ende 2020 müssen die Roten Gebiete feststehen. Wir haben den Überblick aus den einzelnen Bundesländern.

Niedersachsen: Rote Gebiete werden kleiner

Das Kabinett hat am 22. Dezember dem Entwurf der Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen zugestimmt. Mit dem freigegebenen Entwurf liegen nun auch die rund 1.800 Karten für die sogenannten „Roten Gebiete“ in Niedersachsen zur Verbandsbeteiligung vor. 

Der Anteil der roten Gebiete (Gebietskulisse Grundwasser) an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen hat sich auf ca. 30 Prozent (vorher ca. 39 Prozent) verkleinert. Die nitratsensiblen Gebiete umfassen nun eine landwirtschaftliche Fläche von rund 796.000 Hektar. Damit hat sich die Fläche im Vergleich zur bestehenden Kulisse um rund 245.000 Hektar verringert.

Die Karte zu den Roten Gebieten in Niedersachsen

Der Grünlandanteil in diesen Gebieten liegt nunmehr bei unter drei Prozent (vorher rund 20 Prozent). Die phosphatsensiblen Gebiete (nur Seen-Einzugsgebiete) in Niedersachsen umfassen weiterhin ca. 1,3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bzw. knapp 35.000 Hektar. Da die Anforderung zur Ausweisung der phosphatsensiblen Gebiete damit nur teilweise umgesetzt wird, gelten ab dem 1. Januar 2021 außerdem für den Bereich der Fließgewässer landesweit erweiterte Abstandsauflagen an den Gewässern, so wie es die Auffangregelung der Düngeverordnung vorschreibt. Bis zur endgültigen Verordnung im März 2021 gilt auch für die „grünen Grundwasserkörper“ ab 1. Januar 2021 die Auffangregelung.

NRW: Abnahme der Gesamtkulisse um 70 Prozent

Zusätzliche landesspezifische Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung schreibt die neue Landesdüngeverordnung vor. Sie wurde am 23. Dezember im Umlaufverfahren durch das Kabinett gebilligt und tritt fristgerecht zum 1. Januar 2021 in Kraft. Demnach werden in betroffenen Gebieten als zusätzliche Maßnahmen eine Analysepflicht für Wirtschaftsdünger und die regelmäßige Teilnahme an Schulungen vorgeschrieben.

Nach aktuellem Zwischenstand sind insgesamt rund 350.000 Hektar als nitratbelastete Gebiete einzustufen, in denen im kommenden Jahr zusätzliche Anforderungen an die Düngung und den Grundwasserschutz umzusetzen sind. Demnach liegt die erwartete künftige Gesamtkulisse nach Anwendung der Verwaltungsvorgaben 70 Prozent unter der zu Jahresbeginn potenziell betroffenen Gesamtkulisse (rund 1,2 Millionen Hektar).

Als Zeitpunkt der Veröffentlichung der Karten mit aktuellem Stand der neuen Gebietskulisse ist der 30. Dezember 2020 vorgesehen

Bayern: Verringerung der Roten Gebiete um die Hälfte

Die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) mit der neu gestalteten Kulisse der roten Gebiete (Nitrat) und gelben Gebiete (Phosphat) war am 22. Dezember im Kabinett und wird zum 1.1.2021 in Kraft treten.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) geht laut Bayerischem Wochenblatt davon aus, dass sich die Nitrat-Kulisse deutlich reduziert. Bisher betrug der Flächenanteil der roten Gebiete 25 Prozent. Vor allem in Franken soll sich das Netz der Roten Gebiete reduziert haben. Eine Gesamtreduktion der Gebiete auf die Hälfte sei laut Wochenblatt für ganz Bayern denkbar. Hinzukommen allerdings die sogenannten gelben Gebiete mit voraussichtlich 29 Prozent.

Schleswig-Holstein: Rote Gebiete verringern sich

Das Kabinett der Landeregierung hat am 15.12.2020 den Vorschlag von Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht zur neuen Düngeverordnung für Schleswig-Holstein beschlossen. 

Die neue Landesdüngeverordnung ergänzt die Vorgaben der Düngeverordnung des Bundes. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise werden nach den verbindlich geltenden bundesweiten Vorgaben nun nicht mehr die gesamten Grundwasserkörper in schlechtem Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie betrachtet, sondern lediglich die Teilbereiche, die erhöhte Nitratkonzentrationen im Grundwasser aufweisen.

In diesen Gebieten werden unter Anwendung einer bodenkundlichen und hydrogeologischen Modellierung und unter Berücksichtigung der von der Landwirtschaft durchgeführten Düngung Flächen ausgewiesen, die einen Nährstoffminderungsbedarf aufweisen. Aufgrund dieser neuen, sehr detaillierten Vorgehensweise verringert sich die Flächenausdehnung der mit Nitrat belasteten Gebiete (sog. rote Gebiete) deutlich.

Hier finden Sie die nitratbelasteten Gebiete in Schleswig-Holstein

Sachsen-Anhalt: zusätzliche Maßnahmen

Sachsen-Anhalt setzt ab Januar 2021 die „Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften im Land Sachsen-Anhalt“ um. Das hat das Kabinett am 14.12.2020 beschlossen.

Nach Inkrafttreten der Verordnung für belastete Gebiete haben Landwirte auf Flächen, die in mit Nitrat oder durch Phosphor belasteten Gebieten liegen, zusätzlich zu den geltenden Regelungen der Düngeverordnung jeweils zwei weitere Maßnahmen einzuhalten. Diese umfassen:

  • In den Nitratgebieten die verpflichtende Analyse der Wirtschaftsdünger sowie die Sperrzeitverlängerung für die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln zu Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst.
  • In den durch Phosphor belasteten Gebieten sind ebenfalls die Pflicht zur Untersuchung der Wirtschaftsdünger und die Verlängerung der Verbotszeit für die Ausbringung von phosphathaltigen Düngemitteln festgelegt.

Über die Betroffenheit werden die Flächenbewirtschaftenden durch die Veröffentlichung der Gebietskulissen im Geodatenportal des Landes Sachsen-Anhalt über den webbasierten Geodaten-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation ab 1. Januar 2021 informiert.

Mecklenburg-Vorpommern: 13 Prozent der LN sind rote Gebiete

In Mecklenburg Vorpommern gehen die Landwirte auf die Straße und übergeben eine Petition an die Abgeordneten in Schwerin. Neun Forderungen werden hinsichtlich der zu beschließenden Düngeverordnung in der Petition genannt.

Darunter eine verbindliche Festschreibung der jährlichen Überprüfung der Ausweisung der „Roten Gebiete“ Mecklenburg-Vorpommern unter Verwendung der aktuellsten Messergebnisse. Während in Thüringen 6,4 %, in Sachsen-Anhalt circa 6,0 %  und in Brandenburg 1,8 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des jeweiligen Landes als „Rote Gebiete“ ausgewiesen werden sind es in Mecklenburg-Vorpommern 13,0 % und in Sachsen 14,5 % der LN. 

Rheinland-Pfalz: nitratbelastete Flächen werden analysiert

Die neue Landesdüngeverordnung legt die mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete fest und erlässt Auflagen, um das Grundwasser zu schützen.

Demnach gelten etwa 23 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche als nitratbelastet. Diese Flächen befinden sich insbesondere in der Gemüsebauregion der Vorderpfalz oder in Weinanbaugebieten, aber auch in Ackerbauregionen wie im Maifeld, der südwestlichen Eifel oder des Hunsrücks, die z.T. von Biogasanlagen geprägt sind. Dabei gibt es übergangsweise Ausnahmen für besonders trockene Gebiete, die nach vier Jahren evaluiert werden. Hierunter fallen rund 100 der etwa 2300 Gemarkungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere in Rheinhessen.

Die belasteten Gebiete werden in einem mehrstufigen Verfahren bestimmt, dessen Bestandteile vom Forschungszentrum Jülich sowie vom Thünen-Institut entwickelten wurden.

Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe Juni 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...