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Naturschutz

EU-Irrsinn: Mulchpflicht zerstört Lebensraum von Insekten

Blühende Stillegungsfläche

Landwirte in Niederbayern haben Post bekommen, weil sie ihre "Mindesttätigkeit" auf Stilllegungsflächen nicht erledigt haben.

am Donnerstag, 02.03.2023 - 05:54 (4 Kommentare)

Im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen haben Landwirte im Herbst Post von der Landwirtschaftsverwaltung bekommen. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass sie ihre stillgelegten Flächen nicht vorschriftsmäßig bearbeitet hätten.

Was früher stichprobenartig überprüft wurde, passierte 2022 zum ersten Mal automatisiert mit Hilfe von Satellitenaufnahmen. Problematische Flächen sind dort orange eingefärbt.

Stilllegungen: Mindesttätigkeit Mulchen nicht erfüllt

Landwirt Josef Kainz aus Kirchmatting wurde in dem Schreiben informiert, dass die „Mindesttätigkeit“ nicht erfüllt wurde, die die EU verlangt. Er hätte die Blühfläche mulchen müssen, die er 2021 angelegt hatte und in der es vor Insekten und Schmetterlingen nur so brummte.

„Das Prinzip ist also: Man kann fürs Nichtstun kein Geld bekommen“, sagt Kainz im Unser-Land-Beitrag des Bayerischen Rundfunks. Dass er seine Fläche im November mulchen musste, empfindet der Niederbayer als „Blödsinn und ziemliche Zumutung.“

Rebhühner: Stilllegung hätte trotzdem gemulcht werden müssen

Auch Landwirtin Monika Klostermeier bekam eine ähnliche Mail wie ihr Berufskollege. Bereits im August hatte sie angefangen, eine Stilllegungsfläche zu mulchen. Vom Schlepper aus bemerkte sie dabei ein Rebhuhn mit vielen kleinen Küken. „Ich habe damals sofort meine Arbeit unterbrochen und beschlossen, diese Fläche nicht mehr zu bearbeiten, damit die Vögel ihre Ruhe haben“, sagt Klostermeier.

Im November hat auch sie die Nachricht bekommen, dass sie die Fläche zuende mulchen muss. Beim Sachbearbeiter legte sie Widerspruch ein und wurde an die Untere Naturschutzbehörde und den Landschaftspflegeverband verwiesen. Dort stellte sie erfolgreich Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung.

Die Lösung: Stilllegungen teilen und jede Menge Anträge auf Ausnahmegenehmigung

Werden sie erteilt, weil besonders wertvoller Lebensraum entstanden ist, darf eine Fläche stehen bleiben – allerdings nur für ein Jahr. Im nächsten Jahr müsse dann wieder alles gemulcht werden.

Für Landwirt Josef Kainz ist eine Ausnahmegenehmigung keine Lösung, „weil das den unnützen Vorgang, das Mulchen, ja nur um ein Jahr verzögert.“

Der regionale Wildlebensraumberater Hans Laumer empfiehlt den Landwirtinnen und Landwirten, betroffene Flächen zu teilen, im ersten Jahr die eine Hälfte zu mulchen und die andere per Sondergenehmigung stehen zu lassen – und im nächsten Jahr umgekehrt, inklusive weiterem Antrag. So könne man die „Mindesttätigkeit“ erfüllen.

Landwirt Kainz: „Ich würde mir wünschen, dass man uns Bauern zutraut, dass wir wissen, was sinnvoll und ökologisch geboten ist.“

Mit Material von BR
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