
Denn der EU-Biopatentrichtlinie fehle es an Eindeutigkeit. Einerseits verbietet sie die Patentierung von konventionellen Zuchtverfahren. Das betrifft Kreuzung und Selektion von Pflanzen. Selbst wenn weitere technische Verfahrensschritte hinzukommen, es aber im Wesentlichen bei biologischen Verfahren bleibt, ist nach der EU-Richtlinie ein Patent ausgeschlossen. Dies hat die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes Ende 2010 bestätigt.
Andererseits wurden bisher über 100 Patente auf Tiere und Pflanzen vergeben. Zurückgewiesen hat die Kammer die Patentierung der Züchtungsmethoden für wasserreduzierte Tomaten und Brokkoli. Jetzt dreht sich der Streit noch um die Produkte aus den nicht patentierbaren konventionellen Züchtungen. Für die sogenannte "Schrumpftomate" steht ein Urteil der Großen Beschwerdekammer noch aus.
Patente nützen den einzelnen Herstellern
Der EU-weite Zusammenschluss "no patents on seeds" erklärte bei einer Anhörung im Europäischen Parlament, das Europäische Patentamt habe über 100 Erzeugnisse aus der konventionellen Züchtung zu Unrecht patentiert. Die Großunternehmen Monsanto, Pioneer, Syngenta und Bayer würden immer mehr dazu übergehen, sich ihre Züchtungen als Patente anerkennen zu lassen, meint die Organisation. Patente bringen dem einzelnen Hersteller mehr, als der in der Pflanzenzucht übliche Sortenschutz. Beim Sortenschutz dürfen alle Züchter den Vorteil neuer Entwicklungen nutzen, nach dem sogenannten "Züchterprivileg". Beim Patent wird genau dies unterbunden. Schon ist der Europäische Verband der Saatguthersteller (ESA) auf den Plan gerufen. Der Verband warnt vor einem überzogenen Schutz des intellektuellen Eigentums durch Patente, der den Zugang zum Pflanzenmaterial beschränke und damit die Züchtungsmöglichkeiten behindere. ESA fordert deshalb, dass Produkte aus der konventionellen Züchtung generell von Patenten ausgeschlossen werden.
Harmonisiertes Patentrecht gefährdet Züchterprivileg
Der Züchterverband in Brüssel argumentiert, es gebe keinen eindeutigen Unterschied zwischen den ohnehin ausgenommenen neuen Sorten und anderen pflanzlichen Erzeugnissen in den Patentanträgen. Immerhin haben einzelne EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, das Züchterprivileg im nationalen Patentrecht zu verankern. Österreich und Deutschland nutzen diese Ausnahmeregelung. Doch wird zurzeit in Brüssel über eine EU-weite Vereinheitlichung der Patente verhandelt, mit der Gefahr, dass das Züchterprivileg überall gestrichen wird. Zahlreiche Politiker sind bereits hellhörig geworden und möchten die Patentierung von Pflanzen grundsätzlich verhindern.
Änderung der EU-Biopatentrichtlinie gefordert
Der Deutsche Bundestag verabschiedete in Berlin eine Erklärung über alle Fraktionen hinweg zu Biopatenten. Die deutschen Abgeordneten fordern eine Änderung der EU-Biopatentrichtlinie. Nicht nur konventionelle Zuchtverfahren, sondern auch die mit diesen Verfahren erzeugten landwirtschaftlichen Nutztiere und Nutzpflanzen, deren Nachkommen und Produkte sollen eindeutig von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden, heißt es in der Erklärung aus Berlin. In Brüssel ist man noch nicht so weit. Obwohl auch Europaabgeordnete über alle Fraktionen hinweg das Problem sehen, scheut man sich vor Neuverhandlungen über die EU-Biopatentrichtlinie. Schließlich haben sich die Beratungen über die alte EU-Richtlinie schon über Jahre hingezogen. Erneut droht ein heftiger Streit mit allen Beteiligten und ungewissem Ausgang.
Patentamt trifft (noch) keine Entscheidung zur Schrumpeltomate
Kann eine Tomate - beziehungsweise deren Züchtungsverfahren - patentiert werden? Darüber sollte im November vergangenen Jahres das Europäische Patentamt entscheiden ...
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