Künftig soll der Pflanzenschutzmitteleinsatz der europäischen Landwirte jährlich erfasst werden. Das Europäische Parlament hat der entsprechenden neuen Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO) zugestimmt.
Ziel der Verordnung ist, genauere Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Erzeugnissen ermöglichen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auch auf Daten zum Pflanzenschutzmitteleinsatz. Bereits im Juni hatten sich Parlament, Kommission und Rat der EU im europäischen Trilog über die Verordnung geeinigt.
Ab wann werden Daten über Pflanzenschutzmittel erfasst?
Der Zeitplan für das neue Pflanzenschutzmittelregister sieht folgendermaßen aus:
- Ab dem 1. Januar 2025 soll die Verordnung in Kraft treten,
- erste Pflanzenschutzdaten werden ab 2026 erfasst.
- Ab 2028 sollen die Daten jährlich erhoben und
- ab 2030 auch veröffentlicht werden.
Die in der Landwirtschaft verwendeten Wirkstoffe werden nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen gelistet. Datensätze und Statistiken für den ökologischen Landbau sollen einheitlich mit denen des konventionellen Landbaus sein.
Wie erfassen die Behörden die Daten über Pflanzenschutz?
Gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmittel sollen die Daten künftig flächendeckend elektronische Register eintragen müssen. Um einen höheren Aufwand für Landwirte und nationale Verordnungen zu vermeiden, soll es laut Parlament „geeignete Schutzklauseln“ in der Verordnung geben.
Zuständig für die Datenerfassung sind die nationalen Statistikbehörden. Im Übergangszeitraum werden sie dabei finanziell durch EU-Mittel unterstützt.
EU-Parlament: Weiterer Schub für Ökolandbau
Die Daten über landwirtschaftliche genutzte Betriebsmittel sollen dazu beitragen, die Kenntnisse über die Agrarproduktion zu verbessern, auch im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Green Deal und die darin enthaltene Farm-to-Fork-Strategie.
Laut Europaparlament sind die digitalen Daten eine Vorbedingung für eine Anforderung aus der SAIO-Verordnung. Ziel ist es, mindestens 95 % des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit durch gewerbliche Anwender zu erfassen. Das Parlament erwartet, dass die Datenerfassung einen weiteren Schub für den Ausbau des Ökolandbaus in der EU gibt.
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