"Die FDP begrüßt, dass mit der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland Rechtssicherheit für die Ausnahmeregelungen für alte Erhaltungssorten geschaffen wurden. Die Zulassung neuer, moderner Hochleistungssorten wie auch alter Erhaltungssorten ist eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Kulturpflanzensorten", erklärt Christel Happach-Kasan, agrar- und ernährungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Das Urteil stärkt die Arbeit von Landwirten und mittelständischen Pflanzenzüchtern gleichermaßen, die mit ihrem Engagement zur agrarischen Biodiversität beitragen.
Bündnis 90/Grünen
"Mit dem heutigen Urteil stemmt sich der
EuGH gegen den Verlust der biologischen Vielfalt. Artenvielfalt verschwindet, wenn große Konzerne mit fragwürdigen Methoden, wie etwa Biopatent-Anmeldungen auf gentechnisch veränderte oder traditionell gezüchtete Pflanzen und Tiere, die besonders bei uns in Deutschland noch bestehenden kleinen und mittelständischen Züchter verdrängen", erklärt Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik Bündnis 90/Die Grünen. Stattdessen hat der EuGH die Bedeutung von "Erhaltungssorten" hervorgehoben, also historischer oder lokaler Gemüsesorten. "Diese genetischen Ressourcen sind im Gegensatz zu modernen Neuzüchtungen Allgemeingut der gesamten Menschheit und dürfen nicht als geistiges Eigentum von Unternehmen gebunkert werden." Die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast sieh das Urteil als "wunderbaren Sieg für die Artenvielfalt, freies Saatgut und kleine Züchtungsunternehmen".
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter
"Das Urteil stellt sicher, dass auch weiterhin nur Sorten von hoher Qualität und guter Leistungsfähigkeit in Verkehr gebracht werden dürfen", erläutert Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP. Der BDP fordert nun, dass das Urteil des EuGH auch in der derzeitigen Überarbeitung des europäischen Saatgutrechts durch die Europäische Kommission Berücksichtigung findet. "Besonders die verpflichtende amtliche Sortenprüfung hat für die Landwirtschaft eine große Bedeutung und muss erhalten bleiben. Schließlich haben innovative Sorten und hochwertiges Saatgut hohen öffentlichen Nutzen und dienen der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft", betont Schäfer.
Deutscher Bauernverband
DBV-Generalsekretär Helmut Born hob dazu im Deutschlandradio hervor, dass das Saatgut eines der wichtigsten Betriebsmittel für den wirtschaftlichen Erfolg der Bauern darstelle. Landwirte müssten sich auf die hohe Qualität des Saatgutes weiterhin verlassen können, um Rohstoffe in bester Beschaffenheit und ausreichender Quantität produzieren zu können. Da man die Eigenschaften etwa eines Getreidekorns jedoch von außen nicht erkennen könne, sei es positiv, dass der EuGH das bestehende amtliche Zulassungsverfahren nicht in Frage gestellt habe. Daneben habe für die Landwirte natürlich die Sortenvielfalt eine hohe Bedeutung. Diese sei in Deutschland durch die bestehende breit aufgestellte mittelständische Züchtungslandschaft gewährleistet. Der EuGH habe folgerichtig entschieden, dass das Recht von Landwirten und Züchtern, auch weniger bekannte alte Sorten, so genannte "Erhaltungssorten", anzubauen und weiterzuzüchten, nicht eingeschränkt werden dürfe. Dies ist in Deutschland bereits seit 2009 durch die Erhaltungssortenverordnung garantiert.
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