Die insektiziden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam durften seit 2013 nicht mehr als Saatgutbehandlungsmittel von Raps, Mais und Sommergetreide sowie zur Flächenbehandlung von Getreide im Allgemeinen eingesetzt werden. Erst vor wenigen Wochen kam dann ein vollständiges Verbot der Neonicotinoide, das sich auch auf Kartoffeln und Zuckerrüben auswirkt.
Bayer, BASF und Syngenta hatten gegen das Anwendungsverbot von 2013 geklagt und der EU-Kommission ein fehlerhaftes Verfahren sowie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine ungenaue und unvollständige Prüfung vorgeworfen.
"EFSA-Bewertung ist korrekt"
Im Kern stimmt das Gericht der Feststellung der EU-Kommission zu, dass die Mittel aufgrund gestiegener Anforderungen an den Bienenschutz nicht mehr den Zulassungskriterien entsprächen. Die EU-Kommission hatte sich dabei auf die Gefahrenbewertung der EFSA verlassen. Der Vorsorge- und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatzs seien nicht verletzt worden.
Nur durch ein Verbot von Handel und Aussaat des behandelten Saatguts konnte aus Sicht des EuGH sichergestellt werden, dass die Zulassungsbeschränkungen auch umgesetzt würden. Andernfalls hätten die vorhandenen Saatgutvorräte in den Mitgliedstaaten ohne nationale Maßnahmen frei zirkulieren und verwendet werden können.
Syngenta fordert wissensbasierte Bewertung
Syngenta äußerte nach der Urteilsverkündung sein Unverständnis und bekräftigte seine Kritik an der Entscheidungsfindung der EU-Kommission. Die Anwendungsbeschränkungen seien auf Grundlage eines hypothetischen Risikos und ohne gesetzliche Regulierung erfolgt.
Die Entscheidung müsse jetzt den Anstoß dazu geben, sichere Grundlagen für einen transparenteren Dialog und für eine gleichzeitig wissenschaftsorientierte Bewertung der europäischen Zulassungsbehörden zu schaffen.
Auch bei Bayer stößt das Urteil auf Unverständnis: Der Konzern will es eingehend prüfen und die daraus hervorgehenden Konsequenzen und mögliche rechtliche Optionen prüfen.
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