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Feldmäuse bekämpfen: Welche Mittel sind erlaubt, was ist verboten?

am Montag, 18.05.2015 - 11:48 (Jetzt kommentieren)

Feldmäuse stellen immer wieder ein großes Problem dar. Die zugelassenen Präparate zur Bekämpfung wurden nun von 16 auf acht beschränkt. Hier erfahren Sie, was Sie dennoch gegen die Schadnager tun können.

Feldmäuse sind nicht in jedem Jahr gleich häufig auf deutschen Äckern anzutreffen. Sie sind "Zykliker" und treten alle drei bis vier Jahre in Massenvermehrungen auf. Diese Plage kann für Anbauer zu einem teuren Problem werden.
 
Was Sie gegen die Schadnager tun können, verrät Prof. Dr. Gerhard Lauenstein vom Institut für Pflanzenpathologie und Angewandte Zoologie der Justus-Liebig-Universität Giessen.

Zugelassene Mittel gegen Feldmäuse

Im letzten Jahr noch gab es 16 verschiedene Mittel zur Feldmausbekämpfung. Mit Stand vom 15.05.2015 ist die Zulassung auf nur noch acht Handelspräparate zurückgeschraubt worden. Zu den gestrichenen Mitteln gehören unter anderem Segetan Giftweizen. Auch chlorphacinonhaltige Pflanzenschutzmittel sind nicht mehr zugelassen.
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Nur ein einziger Wirkstoff verfügbar

Die umsatzstärksten Präparate umfassen Ratron Giftlinsen und Ratron Giftweizen. Dabei ist anzumerken, dass alle zugelassenen Präparate den Wirkstoff Zinkphosphid tragen. Somit steht also bei der Bekämpfung nur ein einziger Wirkstoff zur Verfügung.
 
Bei Zinkphosphid handelt es sich um ein Akutgift, das im Körper die giftige Aktivsubstanz Phosphorwasserstoff entwickelt. Bereits nach einmaliger Aufnahme setzt die Wirkung des Giftes ein.

Hochgiftig: Beschränkte Anwendbarkeit

Da die zugelassenen Köder eine hohe Giftigkeit besitzen, dürfen sie nicht offen auf der Bodenoberfläche verbleiben. Man will damit verhindern, andere Arten zu schädigen. Das heißt im Detail, dass sie mit Legeflinten in die Nester oder in Köderstationen angewendet werden müssen. Als Köderstationen dienen Drainageröhren oder Plastikrohre. Papprohre mit eingeklebten Ködertütchen haben sich jedoch im Praxiseinsatz bisher nicht bewährt.

Schleuderstreuer verboten

 
Die Ausbringung der Präparate durch Hilfsmittel wie Schleuderstreuer wäre arbeitswirtschaftlich zwar wünschenswert, ist aber verboten.
 
Zinkphosphidhaltige Rodentizide dürfen nicht frei auf die Bodenoberfläche, also zum Beispiel mit Schleuderstreuern oder Drillgeräten, ausgebracht werden. 
 
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Gute Resultate durch Feldmauspflüge

Bei Versuchen zur verdeckten Ausbringung mit ein- und mehrscharigen sogenannten "Feldmauspflügen" wurden auf Ackerflächen bisher gute Resultate erzielt. Dabei werden künstliche Gänge unter der Erde angelegt, in welche die Zinkphospidköder je nach Geschwindigkeit automatisch dosiert platziert werden. Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise liegt ganz klar in einer deutlich höheren Arbeitsleistung im Vergleich zur Ausbringung von Hand.
 

Anwendung chemischer Mittel sollte letzte Maßnahme sein

Bevor es zur Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel kommt, sollten von den Betrieben schadensmindernde Maßnahmen "ausgereizt" werden, so Prof. Dr. Lauenstein.
 
Beispiele hierfür sind Reinigungsschnitte auf Grünland, das Aufstellen einer ausreichenden Zahl von Sitzstangen für Greifvögel, tiefe Bodenbearbeitung, in Befallsjahren möglichst ein Verzicht auf minimierte Bodenbearbeitung oder das Ausmähen von angrenzendem Nichtkulturland. Chemische Mittel sollten immer die letzte Maßnahme darstellen.

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