Im Herbst und Winter entscheidet sich, wie groß die Feldmauspopulation im nächsten Jahr wird. Nasses Wetter lässt die Population einbrechen, Schnee hat viele überlebende Tiere zur Folge.
Die kalte Jahreszeit ist der richtige Zeitpunkt, um zu kontrollieren, wie viele Nager auf Acker und Grünland unterwegs sind. Stephan Brand vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) hat dazu einige Tipps zusammengestellt.
So ermitteln sie den Besatz an Feldmäusen
Um den Besatz an Feldmäusen zu ermitteln, eignet sich die Lochtretmethode.
- Dazu treten Sie zunächst alle Löcher auf einer Fläche von 250 m2 zu. Nach 24 Stunden zählen Sie die wieder geöffneten Löcher. Mäuse kommen zum Fressen immer wieder an die Oberfläche
- Den Mäusebesatz errechnen Sie nach der folgenden Formel: wieder geöffnete Löcher/250m2*16
- Beachten Sie dabei die Bekämpfungsschwelle: Für Mäuse liegt sie im Winterhalbjahr bei 80 bis 128 Mäusen/ha. Im Winter ist sie höher als im Sommer, da sich Mäuse zu dieser Zeit nicht vermehren.
- Sitzstangen für Greifvögel sind zur indirekten Bekämpfung sinnvoll. Bei hohem Befall reichen sie aber nicht aus.
Mäuse halten sich vor allem in Randbereichen, Brach- und Blühflächen sowie Grünland in Ackernähe auf.
So lassen sich die Nager bekämpfen
Folgende Tipps helfen weiter:
- Den Winter abwarten: Gift sollte daher erst im Februar ausgebracht werden, da die Population je nach Wetter oft von alleine einbricht.
- Das Ausbringen von Gift macht erst Sinn, wenn die Schadschwelle erreicht ist und wirtschaftliche Schäden drohen.
- Zur chemischen Schädlingsbekämpfung je 5 Giftlinsen oder 2 bis 5 Giftweizen-Körner mit der Legeflinte in die Löcher einbringen
- Gift tief in die Löcher füllen, damit keine anderen Tiere außer den Mäusen Schaden nehmen. Erlaubt ist nur noch der Wirkstoff Zinkphosphid.
- Behandelte Löcher nicht zutreten
- Arbeitssicherheit beachten: Pflanzenschutz-Handschuhe als Schutz vor dem Gift tragen.
- Auflagen bei Bekämpfung beachten: Die Mittel dürfen nicht in FFH-, Vogelschutzgebieten eingesetzt werden; in Feldhamstergebieten nur vom 1. November bis 28. Februar.
- Unbedingt die Gebrauchsanweisung lesen.
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