Die Feldmaus liebt die Stoppel: In den Randbereichen der abgeernteten Flächen sind vielerorts belaufene Feldmausbaue zu finden. Sind die Winterungen im Boden und laufen auf, wandern die Nager von diesen Rückzugsgebieten in die Kulturen ein. Mit einer Bekämpfung wird es dann schwierig.
Nutzen Sie die Zeit nach der Ernte daher jetzt, um Aktivitäten auf der Fläche festzustellen.
Verbote für Rodentizide in vielen Gebieten
Mit der Neu- bzw. Wiederzulassung der Rodentizide gelten unter anderem neue Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz, erklären die Berater des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR). „Diese Auflagen untersagen den Einsatz dieser Mittel auf dem überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche Thüringens.“
Nähere Auskünfte zu den Flächen mit Anwendungsverbot erteilen die Unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.
Fokus auf mechanische Bekämpfung
Problematisch wird die Situation in Gebieten, in denen die Aktivität der Feldmäuse zunimmt. Besonders Betriebe, für deren Flächen ein Anwendungsverbot von Rodentiziden besteht, können nur noch durch mechanische Maßnahmen einen Populationsaufbau verhindern.
Die Nester, Gänge und Vorratskammern der Feldmäuse befinden sich im Boden in 15 bis 30 cm Tiefe. Ziel muss es sein, diese Feldmausbaue zu zerstören, um Schäden durch Feldmäuse zu minimieren.
Tief lockern und Mischen
Versuche der MLU Halle-Wittenberg (Dr. Rücknagel, Stiller, Prof. Dr. Christen) zeigen: Neben dem Pflügen reduziert der Grubber in 20 bis 25 cm Arbeitstiefe durch das Lockern des Bodens und intensives Einmischen von Ernterückständen die Anzahl an Bauten pro ha und die Mauselöcher pro Bau deutlich.
Eine alleinige Tiefenlockerung (30 bis 35 cm Tiefe, nichtmischend) zerstört die Bauten nur unzureichend. Die Feldmäuse stellen sie in kurzer Zeit wieder her. Auch eine flache Mulchsaat ohne tiefes Lockern bringt nur eine geringe Bekämpfung.
Später entscheidet das Wetter
Alle Bodenbearbeitungsmaßnahmen wirken nur bis zur Jugendentwicklung der Kulturen.
Wie sich der Feldmausbefall im weiteren Verlauf der Vegetation entwickelt, hängt von Faktoren ab, die der Landwirt nicht mehr beeinflussen kann – beispielsweise der Witterung oder der Gesundheit der Feldmauspopulation.
Rodentizide: Nur noch Zinkphosphid erlaubt
Für die chemische Bekämpfung stehen nur noch Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zur Verfügung. Die Köder bestehen aus sterilisiertem Getreide (Ratron Giftweizen, Arvalin) oder werden aus einer speziellen Ködermischung hergestellt (Ratron Gift-Linsen, Arvalin Forte).
Sie dürfen nur in den zugelassenen Kulturen angewendet werden, keinesfalls auf Nichtkulturland, wie Straßen oder Gräben.
Bußgeldbewehrte Auflagen
Der Wirkstoff Zinkphosphid ist giftig gegenüber Nichtzielorganismen (z.B. Vögel). Strenge Auflagen sind daher einzuhalten – nachzulesen in der Gebrauchsanleitung. Dazu gehören das sorgfältige und verdeckte einbringen in die Feldmausgänge. Vögel dürfen die Köder nicht erreichen. Offenes und breitflächiges Ausbringen ist verboten und wird streng geahndet.
Seit 2018 gelten für Zinkphosphid-Rodentizide neue Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz, die bußgeldbewehrt sind. Verbot in folgenden Gebieten:
- Vogel- und Naturschutzgebiete sowie Rastplätze von Vögeln während des Vogelzuges
- Vorkommensgebiete von Feldhamster, Haselmaus, Birkenmaus und Bayerischer Kleinwühlmaus.
Detaillierte Informationen zu den Schutzgebieten geben die Umweltbehörden.
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