Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) entschied nun, dass Pflanzen, deren Genome mit Genome-Editing-Technik verändert wurden, nicht regulieren werden, also nicht als GVO-Pflanzen eingestuft werden. Bei dieser sogenannten CRISPR/Cas-Methode (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) werden DNA-Abschnitte gezielt geschnitten, eingefügt oder entfernt.
Diese Pflanzen fallen nicht unter die GVO-Regulierung
Das USDA begründet die Entscheidung damit, dass das Bearbeiten von Genen nur eine (viel) schnellere Form der Züchtung ist. Solange eine genetische Veränderung auch in eine Pflanze hätte stattfinden können, werde sie nicht reguliert. Dazu gehören Veränderungen
- die Immunität gegen Krankheiten schaffen
- die natürliche Resistenz gegen Chemikalien schaffen
- die Samen größer und schwerer machen.
Die Entscheidung betrifft keine transgenen Pflanzen, also Pflanzen, denen Gene aus einer anderen Spezies eingefügt werden. Diese werden noch reguliert werden.
Crispr/Cas-Entscheidung in Europa und China steht noch aus
In Europa wird die US-Entscheidung genau beobachtet. Hier steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch aus. Es wird Mitte des Jahres erwartet. Der EuGH hat im Januar in Aussicht gestellt, dass die einfachere Genbearbeitungstechnik mit Crispr/Cas sich von der vollständigen Gen-Modifikation unterscheidet.
Auch China wird noch entscheiden. Sollten Europa und China nicht mit den USA übereinstimmen, wird dies den Handel bzw. Import mit Kulturpflanzen betreffen.
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