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Glyphosat

Bis 100 €/ha Prämie: Luxemburg verbietet als erster EU-Staat Glyphosat

Glyphosat auf Zwischenfrucht
am Dienstag, 21.01.2020 - 10:12 (Jetzt kommentieren)

Als erstes Land in der EU untersagt Luxemburg den Einsatz des Herbizidwirkstoffs. Bereits ab dem 1. Februar 2020 soll die Zulassung für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff im Großherzogtum zurückgezogen werden.

Noch vorhandene Mittelbestände sollen bis zum 30. Juni 2020 abgebaut werden können. Zudem gelte noch bis Jahresende eine „Gnadenfrist“ für den Einsatz durch professionelle oder private Anwender. Das teilt der luxemburgische Landwirtschaftsminister Romain Schneider mit.

Bereits im Dezember 2018 verständigte sich die damals gebildete Koalitionsregierung aus der liberalen DP, der sozialdemokratischen LSAP und den Grünen unter Regierungschef Xavier Bettel darauf, den Einsatz von Glyphosat zu untersagen.

Bis 100 Euro/ha Sonderprämie bei Verzicht

Laut Schneider verzichtet bereits jetzt die Mehrheit der Betriebe in Luxemburg auf den Einsatz. Nach seinen Angaben verwenden 592 von 1.005 Agrarbetrieben im EU-Nachbarland den Wirkstoff aktuell nicht mehr.

Mit ein Grund dafür ist die vom Großherzogtum gezahlte Sonderprämie bei einem Verzicht auf Glyphosat. Dem Ministerium zufolge belaufen sich diese Zahlungen pro Hektar für Landwirte auf 30 Euro und für Winzer auf 50 Euro. Obstbauern erhalten 100 Euro.

Immer weniger Glyphosat-Einsatz in Luxemburg

Die Weinbauern in Luxemburg verzichten laut Schneider bereits vollständig auf glyphosathaltige Totalherbizide. Der Minister wies darauf hin, dass sein Land an Alternativen forsche. Im Vordergrund stehen dabei mechanische Lösungen, etwa verstärktes Pflügen und verbesserte Fruchtfolgen.

Zuletzt wurden nach Angaben des Ressortchefs landesweit noch insgesamt 13,6 t Glyphosat abgesetzt. Bezogen auf die Fläche habe dies in etwa dem europäischen Durchschnitt entsprochen.

EU-weit ist Glyphosat noch bis zum 15. Dezember 2022 zugelassen. Über eine mögliche weitere Verlängerung müssen die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission entscheiden.

Mit Material von AgE

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