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EU Gemeinsame Agrarpolitik

Agrarreform ab 2023 leicht erklärt: Diese Begriffe müssen Sie kennen

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am Mittwoch, 19.01.2022 - 06:30 (Jetzt kommentieren)

EU-Agrarpolitik und Förderanträge sind kompliziert. Wir erklären, was künftig „grüner“ werden soll und mit welchen Kürzungen Sie rechnen müssen.

Die Gemeinsame Agrarpolitik soll „grüner“ werden. Was dabei rausgekommen ist, hört sich mit zahlreichen neuen Fachbegriffen hochtrabend an, ist aber vielfach eine Mogelpackung. Seinen Strategieplan hat Deuschland noch immer nicht bei der EU in Brüssel eingereicht. Lesen Sie hier die wichtigsten Fachbegriffe.

Was bedeutet Konditionalität?

Die sogenannten Konditionalität meint neue Anforderungen und Auflagen, die jeder Landwirt erfüllen muss, um die Basisprämie beziehungsweise Einkommensgrundstützung zu erhalten. Das gilt auch für Biobetriebe und Kleinunternehmer.

Das bisherige Greening ist quasi in die Konditionalität integriert. In seiner bisherigen Form gibt es das Greening nicht mehr.

Die Konditionalität setzt sich zusammen aus den

  • Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und aus den
  • Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ).

Was meint „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand" (GLÖZ)?

Die Vorschlag für den GLÖZ 2023 bis 2027 lauten:

  • GLÖZ 1: Erhalt des Dauergrünlands auf Basis Verhältnis der Dauergrünland- zur Landwirtschaftsfläche,
  • GLÖZ 2: Geeigneter Schutz von Feuchtgebieten und Torfmooren,
  • GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Ackerstoppeln,
  • GLÖZ 4: Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen,
  • GLÖZ 5: Bodenbearbeitung samt reduziertem Risiko von Erosion einschließlich berücksichtigter Hangneigung,
  • GLÖZ 6: Keine kahlen Böden über Winter und dafür empfindlichste Zeiträume,
  • GLÖZ 7: Fruchtwechsel,
  • GLÖZ 8: Stilllegung, Mindestanteil landwirtschaftlicher Nutzflächen für nicht-produktive Flächen, Erhalt von Landschaftselementen,
  • GLÖZ 9: Verbot des Pflügens und der Umwandlung  von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten.

Was sind Eco-Schemes?

Das sind einjährige Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, so genannte Öko-Regelungen.

  • Sie müssen im Strategieplan der EU-Mitgliedstaaten angeboten werden.
  • Sie sollen freiwillig sein,
  • Sie binden 23 % der Mittel aus der sogenannten 1. Säule.

Ziel ist es, durch ein höheres Mittelvolumen mehr Landwirte dafür zu begeistern.

Welche 7 Eco-Schemes gibt es ab 2023?

1. Bereitstellung von Flächen, um Biodiversität und Erhalt von Lebensräumen zu verbessern, und zwar durch:

  • a) freiwilliges Aufstocken der nichtproduktiven Fläche aus der Konditionalität
  • b) Anlage von Blühflächen und –streifen auf Ackerland, das der Betriebsinhaber nach Buchstabe a bereitstellt
  • c) Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen oder
  • d) Altgrasstreifen oder -flächen in Dauergrünland

2. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau mit einem Mindestanteil von 10 % für Leguminosen und mindestens fünf Hauptfruchtarten.

3. Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland.

4. Extensivierung des gesamten Dauergrünlands vom Betrieb.

5. Extensive Bewirtschaften von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten

6. Bewirtschaften von Acker- und Dauerkulturflächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.

7. Anwenden von Landbewirtschaftungsmethoden nach bestimmten Schutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen in Natura 2000-Gebieten.

Wie werden freiwillige Agrar- und Umweltmaßnahmen künftig honoriert?

Freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sollen wie folgt ausgeglichen werden:

  • Statt Basisprämie mit Cross Compliance-Grundanforderungen (173 Euro/ha) künftig Einkommensgrundstützung als neue, erweiterte Konditionalität (GLÖZ und GAB) mit 156 Euro/ha,
  • Statt Greening mit 85 Euro/ha samt Erhalt von Dauergrünland, Anbaudiversifizierung und Ökologischen Vorrangflächen künftig Öko-Regelungen, also Eco-Schemes als freiwillige einjährige Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), honoriert mit durchschnittlich gerade mal 65 Euro/ha,
  • Junglandwirteprämie statt bisher 44 Euro/ha künftig 115 Euro/ha,
  • Umverteilungsprämie statt bisher 50 und 30 Euro/ha künftig 69 und 41 Euro/ha,
  • Gekoppelte Tierprämie künftig 77 und 34 Euro/Tier.
Mit Material von Landwirtschaftskammer Niedersachsen, AgE
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