Ein lineares Programmierungsmodell wurde für agrarheute-Leser an der Fachhochschule Südwestfalen in Soest gefüttert. Zunächst wurden damit die Kosten der Antragsteller für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) ermittelt, und zwar in Modellbetrieben in
- Ackerbauregionen,
- Veredlungsgebieten und
- Übergangsregionen auf Standorten mit hohem Ertragspotenzial.
Besonders arbeits- und kapitalintensive Früchte sind dabei allerdings nicht berücksichtigt, Sonderkulturen und Kartoffeln etwa. Erzeuger- und Betriebsmittelpreise werden auf hohem Niveau angesetzt, etwa ein Nettopreis für Brotweizen von 28,56 Euro/dt und für Kalkammonsalpeter von 85,50 Euro/dt.
Ausgangspunkt für die Rechnungen sind die Auflagen bis 2023 mit 5 Prozent Ökologischer Vorrangfläche und der Anbaudiversifizierung mit mindestens drei Früchten ab 30 ha Acker. Dabei ist in den Modellbetrieben mit 100 ha Eigentum plus Pachtmöglichkeiten von 20 ha gerechnet.
Das kosten die Auflagen für die Prämien der neuen GAP
In den Rechnungen sind Mais, Winterweizen und Winterraps weiter wettbewerbsstark. Die Zuckerrübe lag bei einem Preisniveau von 3,70 Euro/dt wirtschaftlich eher im Mittelfeld.
Für die Basisprämie geht es besonders um die Auflagen zu
- Stilllegung,
- Winterbegrünung und
- Fruchtwechsel
Die Kosten dafür betragen auf guten Standorten zwischen 61 Euro und 70 Euro/ha Ackerfläche. Sie sind damit deutlich geringer als die Basisprämie in Höhe von rund 156 Euro/ha. Die Basisprämie wird zudem ergänzt durch die Umverteilungs- und die Junglandwirteprämie. Bereits die Basisprämie ist deutlich höher als der Aufwand für die GLÖZ-Auflagen, sodass es sich für die Betriebe in allen Regionen lohnt, einen Prämienantrag zu stellen.
So teuer ist die Flächenstilllegung der neuen GAP
Bei den freiwilligen Ökoregelungen sieht es dagegen anders aus. Bei einer Flächenstilllegung über 4 Prozent der Fläche hinaus steigen die Kosten pro Hektar Agrarumweltmaßnahme teils deutlich an. Für die zusätzlichen Prozentpunkte lassen sich häufig auch keine betrieblichen Flächen mit geringen Ertragserwartungen, etwa Waldrandstreifen mehr nutzen.
Bei der einjährigen, freiwilligen Flächenstilllegung orientieren sich die Anpassungskosten am entgangenen Deckungsbeitrag plus den Kosten für die ackerbaulichen Arbeiten auf der Stilllegungsfläche. Danach sind durchschnittliche Kosten für die Stilllegung anzusetzen auf Standorten mit
- Ackerbau von 1.672 Euro/ha,
- Veredlung von 1.866 Euro/ha.
Der Vergleich mit der Prämienhöhe von 1.300 Euro/ha für den fünften Prozentpunkt und 300 Euro ab dem sechsten Prozentpunkt zeigt, dass eine Stilllegung über 4 Prozent der Fläche hinaus für die meisten Betriebe kaum interessant sein wird.
Mehrfachantrag: So rechnet sich die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
So rechnen sich die Eco-Schemes oder Ökoregelungen
Die Auflagen zur vielfältigen Fruchtfolge führen in vielen Betrieben zu stärkerer Anpassung. Fünfgliedrige Fruchtfolgen mit Körnerleguminosen verursachen auf den untersuchten Standorten Anpassungskosten von mindestens rund 80 Euro/ha.
Der bundeseinheitliche Fördersatz von 45 Euro/ha ist deutlich zu niedrig, damit Landwirte eine vielfältige Fruchtfolge mit Körnerleguminosen in den Betrieben etablieren.
Anlage von Blühstreifen und Blühflächen kaum attraktiv

Kosten für einjährige Blühstreifen und Blühflächen im Rahmen der Eco-Schemes orientieren sich an den Deckungsbeiträgen für die nicht angebauten Früchte plus Bewirtschaftungskosten. Durchschnittliche Anpassungskosten auf guten Standorten von 1.699 bis 2.122 Euro/ha Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme sind dafür zu erwarten.
Auch bei einer Prämienhöhe von 1.450 Euro/ha ist auf Standorten mit einem hohen Ertragspotenzial die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen für viele Betriebe kaum attraktiv.
Darum lohnt es sich trotzdem, den GAP-Mehrfachantrag zu stellen
Auf allen Standorten lohnt es sich trotzdem weiterhin, GAP-Direktzahlungen zu beantragen, da die Basispämie mit 156 Euro/ha höher ist als die Kosten der Maßnahmen. Die einjährigen freiwilligen Eco-Schemes umfassen im Ackerbau besonders zusätzliche Ackerbrache, Blühflächen und -streifen, vielfältige Ackerkulturen und den Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz.
Die Anpassungskosten dafür sind auf Standorten mit hohem Ertragspotenzial und in Veredlungsregionen besonders hoch. Ursache sind die höheren Opportunitätskosten für solche Flächen, die sich nicht mehr produktiv nutzen lassen. Besonders ein Produktionsverzicht führt bei einem hohen Niveau der Erzeugerpreise zu hohen Anpassungskosten.
Der bundeseinheitliche Förderkatalog zu den Eco-Schemes enthält Fördersätze, die für Gunststandorte und intensive Veredlungsregionen definitiv nicht attraktiv sind. So werden die Maßnahmen der Ökoregelungen nur auf Flächen mit niedrigen Ertragserwartungen und bei einem niedrigen Produktpreisniveau auf echte Akzeptanz treffen.
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