Das Verbot ist jetzt amtlich: Der Fungizidwirkstoff Prochloraz darf in Gerste ab sofort nicht mehr angewendet werden. agrarheute hatte schon im Januar darüber berichtet, dass ein Verbot EU-weit droht.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zulassungsbehörde hat den Widerruf jetzt bestätigt.
Diese Fungizide sind in Gerste nicht mehr erlaubt
Vier Getreidefungizide sind ab sofort - ohne Übergangsfristen - in Gerste nicht mehr zulässig:
- Ampera
- Eleando
- Kantik
- Mirage 45 EC
Im Zulassungswiderruf ist nicht nach Winter- und Sommergerste unterschieden. Andere Anwendungen dieser Mittel außer Gerste sind vom Verbot nicht betroffen.
EFSA: Rückstandshöchstgehalte in Rinderleber zu hoch
Hintergrund dieser Entscheidung ist ein „Verbraucherrisiko“ bei Rückstandshöchstgehalten (RHG), das die europäische Lebensmittelbehörde EFSA identifiziert habe, erklärt das BVL.
Bei Verfütterung von Gerste an Rinder kann der Schwellenwert für Prochloraz in der Rinderleber überschritten werden. Deshalb hat die EU den RHG für Gerste von 1 mg/kg auf 0,03 mg/kg abgesenkt. Das ist gleichzeitig die Nachweisgrenze. Diese EU-Verordnung gilt erst ab 4. September 2020.
Behandeltes Futter möglichst nicht mehr verfüttern
Das BVL hat daraufhin festgestellt, dass sich dieser niedrige RHG von 0,03 mg/kg bei Spritzanwendungen mit Prochloraz nicht einhalten lässt. „Um ein Risiko für die Verbraucher zu vermeiden“, erfolgte der Widerruf noch vor Inkrafttreten der EU-Verordnung.
Bereits behandelte Futtergerste lässt sich mit dem Widerruf nicht regeln, stellt das BVL weiterhin fest. Sie sollte daher nicht verfüttert werden – ein direktes Verbot ist das aber nicht.
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