Mit den aktuell geplanten, erneut verschärften Vorgaben wird bedarfsgerechtes Düngen vollends unmöglich. Die Böden zehren aus, die Fruchtbarkeit nimmt ab. Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat heute dazu auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag in Hannover geantwortet.
Die verschärften Verschärfungen bringen unnötige Vorgaben auch in unbelasteten Gebieten. Die Politik muss die erneut angekündigten Änderungen zugunsten einer Entbürokratisierung entschärfen, fordern viele Politiker.
Das gelte besonders in Regionen ohne Nitratbelastung. In roten Gebieten könne die geplante „minus 20 % Regel“ möglicherweise noch abgewendet werden. Sie sei für eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung, so die Ministerin.
Pauschale Senkung des Düngebedarfs um 20 Prozent noch abzuwenden?
Eine pauschale Reduktion der N-Düngung in nitratsensiblen Gebieten um 20 Prozent hat zur Folge, dass optimale Erträge und Qualitäten nicht mehr möglich sind. Es gebe bessere Möglichkeiten, sich dem Problem der Nährstoffüberschüsse zu stellen und dennoch die Nährstoffversorgung der Pflanzen nicht zu gefährden.
Die Ministerin sprach vergangene Woche mit der EU-Kommission zu einzelnen Aspekten der Düngeverordnung. Sie stellte die geplante Datenbank zur Meldung der Nährstoffvergleiche und der Düngebedarfsermittlung vor. Dabei erörterte sie die Frage, ob und wie sich die geplante "minus 20 %-Regel" in roten Gebieten noch abwenden lässt.
Die EU-Kommission habe darauf hingewiesen, dass die Vorschläge zur Umsetzung des EuGH aus Deutschland kommen müssen. Derzeit müsse es oberstes Ziel in Deutschland sein, ein zweites Gerichtsverfahren vor dem EuGH abzuwenden.
Aktuelle Sperrfristen laut EU-Kommission zu kurz
Dass die verschärften Verschärfungen nur für nitratsensiblen Gebiete gelten werden, sei nicht zu erwarten. Die derzeit von der Bundesregierung an die EU-Kommission gemeldeten Maßnahmen berücksichtigten nicht alle Punkte des EuGH-Urteils ausreichend.
Nach Auffassung der EU-Kommission seien derzeit etwa die Sperrfristen zu kurz für das Ausbringen von
- Düngern auf besonders hängigem Gelände,
- Stallmist allgemein und von
- Wirtschaftsdüngern auf Grünland.
Die erneut verschärften Maßnahmen dazu seien der EU-Kommission vom Bund bis zum 31.03.2019 zu melden.