Getreidesaatgut wird zu großen Teilen noch in kleineren Betrieben gebeizt. Dafür ist eine Zertifizierung nötig, die einen festgelegten Standard für die Beizqualität nachweisen soll. Dazu ist eine Listung beim Julius Kühn-Institut (JKI) vorgesehen. Das ist für viele Höfe aber noch eine Herausforderung.
Nur ein kleiner Teil der beizenden Betriebe ist bislang beim JKI gelistet. Darum hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) etliche Vorschriften und Anwendungsbestimmung bis Ende 2021 ausgesetzt.
Die Zeit bis 2022 solle genutzt werden, um die Lage bei der Zertifizierung der Beizstellen zu verbessern. Da die Auflagen zur Beizqualität, etwa der Heubach-Wert zur Senkung des Beizabriebs, an die Zertifizierung gekoppelt seien, werden sie bis zum Jahresende ebenfalls ausgesetzt. Auch die Wind-Auflage bei der Getreidesaat ist davon betroffen.
Diese Anwendungsbestimmungen werden auf 2022 verschoben
Folgende Auflagen und Vorschriften werden auf das kommende Jahr verschoben:
- NT699x: Die Anwendungsbestimmung schreibt eine Beizung in zertifizierten und gelisteten Anlagen vor.
- NT715-x: Die Auflage koppelt die Ermittlung des sogenannten Heubach-Werts für die Beizqualität an eine Zertifizierung.
- NH681: Sie besagt, dass die maximal zulässige Windgeschwindigkeit bei der Aussaat nicht überschritten werden darf. Diese Auflage für fungizide Beizen wird für 2021 ebenfalls ausgesetzt, aber weiter empfohlen.
Der Grund für die Verschiebung seien offene rechtliche Fragen, so das BVL.
Ab 2022 wegen Beizstaub nur bei unter 5 m/sec. Windgeschwindigkeit säen
Ab 2022 ist dann vorgesehen, dass Getreide, das mit fungiziden Beizen behandelt ist, nur bei durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten von weniger als 5 m/s (in 2 m Bezugshöhe) gesät werden darf. Höhere Windgeschwindigkeiten können zu erhöhten Austrägen an Beizstaub führen. Sie sollen im Sinne einer guten fachlichen Praxis zu vermeiden sein.
Eine Arbeitsgruppe muss bis dahin aber zunächst die nötige Basis für ausreichende Wetter-Informationen schaffen. Beteiligt daran sind
- das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
- das Umweltbundesamt (UBA) und
- der Deutscher Wetterdienst (DWD).
Agrarmeteorologische Beratung soll künftig weiterhelfen
Das Informationsangebot zum Thema Wind-Auflagen findet sich demnächst auf den Seiten vom Wetterdienst im Online-Portal des 'Informationssystems zur Agrarmeteorlogischen Beratung für die Länder' (ISABEL). Das soll noch vor der diesjährigen Aussaat freigeschaltet werden.
Die entsprechenden Zulassungsbescheide für die fungiziden Beizmittel will das BVL bei den betreffenden Auflagen und Anwendungsbestimmungen nach Anhörung der Zulassungsinhaber kurzfristig anpassen.
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