Die Liste der gestrichenen Pflanzenschutzmittel wächst weiter. Auch der Fungizidwirkstoff Epoxiconazol verliert zum 30. April 2020 seine Zulassung. Das hat agrarheute bereits vor drei Wochen aus Beraterkreisen erfahren.
+++ Aktualisiert 20.4.2020 +++ Jetzt hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die offiziellen Verbrauchsfristen bekanntgegeben. Siehe unten.
Um das mögliche Aus des Azolwirkstoffs haben Zulassungsinhaber, -behörden und Berater schon seit Monaten gerungen. Besonders scharf waren die Diskussionen in Frankreich, hier ist er bereits verboten.
Epoxiconazol von der Tagesordnung gestrichen
Ende März wurden vor einer Sitzung des zuständigen Ausschusses der EU-Kommission für Pflanzenschutzmittelzulassungen (SCoPAFF) Nägel mit Köpfen gemacht: Die Diskussion um eine mögliche Wiederzulassung wurde kurzerhand von der Agenda genommen.
Der Hauptzulassungsinhaber BASF hat daraufhin den Antrag auf Wiederzulassung zurückgezogen. Damit kommt der Hersteller einem Wirkstoffverbot „von Amts wegen“ und einem sofortigen Einsatzverbot zuvor. Abverkaufs- und Aufbrauchfristen können mit dem Rückzug nun eingehalten werden.
Diese Fungizide sind betroffen
Die EU-weite Zulassung des Wirkstoffs läuft zum Ende April aus. Einer der bislang wichtigsten und wirksamsten fungiziden Wirkstoffe ist dann in der EU nicht mehr zugelassen. Das bedeutet, dass auch die deutschen Zulassungen aller Epoxiconazol-haltigen Fungizide zum 30. April 2020 enden.
Betroffen sind bekannte Getreidefungizide wie etwa Adexar, Ceriax, Champion, Eleando, Epoxion, Opus, Osiris oder Seguris, aber auch Rübenfungizide wie Rubric, Duett Ultra, Juwel, Mercury und Retengo plus.
Aufbrauchsfrist 30. Oktober 2021
+++ Aktualisiert 20.4.2020 +++
Für die folgenden Mittel gilt nach dem Widerruf von BASF eine Abverkaufsfrist bis 30. Oktober 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2021:
- Osiris
- Duett Ultra
- Epoxion
- Epoxion Top
- InnoProtect Epoxion Top
- Opus EC
- Eleando
- Retengo Plus
- Ceriax
- Viverda
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Die Zulassung einiger weiterer Mittel endet regulär, also auch ohne den Widerruf, am 30. April 2020. Auch für diese Mittel gelten die oben genannten Fristen für Verkauf und Anwendung:
- Rubric
- Mercury
- Rubric XL
- Juwel
- Swing Gold
- Champion
- InnoProtect Champion
- Adexar
- Seguris
- InnoProtect Seguris
Damit können Epoxiconazol-haltige Produkte in diesem Jahr und auch im kommenden Jahr noch eingesetzt werden.
Hauptzulassungsinhaber BASF will als Nachfolger von Epoxiconazol den neuen Azolwirkstoff Mefentrifluconazol (unter dem Wirkstoff-Markennamen Revysol) im Markt platzieren. Die Zulassung des Mittels Revystar in Getreide wurde im Herbst erteilt, für Zuckerrüben strebt das Unternehmen sie an.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.