Das Insektizid Teppeki hat jetzt eine erweiterte Zulassung erhalten und darf damit in allen wichtigen Getreidearten gegen Blattläuse eingesetzt werden, also in Gerste, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen. In Wintergerste ist es auch gegen Blattläuse als Virusvektoren erlaubt.
Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entschieden.
Ersatz für Neonikotinoide
Das Mittel mit dem Wirkstoff Flonicamid ist bereits seit 2007 in zahlreichen Kulturen zugelassen, unter anderem in Kartoffeln, Winterweizen, Zuckerrüben, Raps, Hopfen, sowie im Gemüse- und Obstbau.
Mit der Zulassungserweiterung reagiert das BVL auf das Verbot der neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die im Freiland nicht mehr erlaubt sind.
Einsatz nur ab Ende des täglichen Bienenflugs
Für alle Anwendungen von Teppeki gilt für die Auflage NB6621:
„Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23 Uhr, eingestuft (B2).
Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.“
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.