Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern weist wegen der vielen Brände darauf hin, dass Landwirte Reparaturarbeiten nur auf Flächen durchführen dürfen, die frei von brennbaren Stoffen sind (Mindestabstand: fünf Meter).
Außerdem muss beim Einsatz von mehr als zwei Mähdreschern oder Heu- beziehungsweise Strohbergungsmaschinen auf einer Erntefläche ein Wundstreifen (Bereich in dem sämtliches brennbares Material entfernt wird) angelegt werden. Auch eine Mindestlöschwassermenge von 3.000 Litern muss vor Ort sein.
Mindestabstände einhalten
Bei der Lagerung von Heu und Stroh oder bei der Getreidetrocknung kann es durch
Selbstentzündung oder
Staubexplosionen zu Bränden kommen. Deshalb sollten Lagerplätze aus Sicherheitsgründen eine Grundfläche von 2000 Quadramtern, das Volumen von 10.000 m³ und die Masse von 10.000 Tonnen nicht überschreiten. Um den Lagerplatz muss ein zehn Meter breiter Wundstreifen gezogen werden. Weitere Lagerplätzen oder Mülldeponien müssen mindestens 100 Meter entfernt liegen, zu Bahnstrecken, Wald-, Moor- und Heideflächen sollte der Abstand mindestens 50 Meter betragen - 25 Meter sind es zu Hochspannungsleitungen, öffentlichen Verkehrswegen sowie Wohn- und Stallgebäuden. trolle genauso wichtig, wie bei der Arbeit auf dem Feld."
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