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Patentschutz

Braugerste: Beschwerde gegen Bier-Patent gescheitert

Bier mit Schaumkrone und Getreide
am Mittwoch, 09.06.2021 - 16:00 (Jetzt kommentieren)

Das Braugersten-Patent der Firma Carlsberg bleibt weiterhin bestehen. Pflanzenzüchter und Bierbrauer fürchten dadurch teure Lizenzen und Hindernisse beim Züchten.

Das Europäische Patentamt in München hat eine Beschwerde gegen ein Braugersten-Patent abgewiesen. Die Intititative "Keine Patente auf Saatgut" erleidet damit eine Niederlage. Das Patent der Brauereien Carlsberg und Heineken bleibt damit weiterhin bestehen.

 

Pflanzenzüchter und Brauereien befürchten teure Lizenzen

Die Bierhersteller Carlsberg und Heineken hatten 2009 ein europäisches Patent auf Braugerste mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid angemeldet. Dimethylsulfid bewirkt Fehlaromen beim Brauen und beeinträchtigt so den Geschmack des Biers. Ein Bündnis von Pflanzenzüchtern und Umweltschützern hatte gegen das Patent Beschwerde eingelegt. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat diese nun abgewiesen. 

Pflanzenzüchter und Umweltschützer kritisierten die Entscheidung. Die Mitglieder der Inititative befürchten, dass künftig mehr Patente auf Braugerste und andere Kulturpflanzen folgen könnten. Sie argumentieren, dass dadurch die Arbeit der Pflanzenzüchter in Zukunft erschwert werden könnte..

 „Wir mussten kurz vor der Registrierung unserer neuen Sorte feststellen, dass Carlsberg eine Gerste mit ähnlichen Eigenschaften zum Patent angemeldet hatte“, sagte etwa der ökologische Züchter Dr. Karl-Josef Müller. „Wir hätten damit nicht nur die Gebühren für die Registrierung der eigenen Sorte bezahlen müssen, sondern es drohten auch erhebliche Kosten für unerwartete rechtliche Fragen. Das ist für uns schlichtweg nicht finanzierbar.“

Auch der bayerische Brauerbund übte Kritik. Geschäftsführer Walter König sagte dem bayerischen Rundfunk: „"Wir befürchten, dass dieser Rattenschwanz, der sich da hinterherzieht an Lizenzrechten und Lizenzzahlungen, am Ende so auswirkt, dass Braugerste viel teuer und für mittelständische und kleine Brauereien vielleicht nicht mehr verfügbar oder erschwinglich sein wird."

Patentverbot auf Pflanzen mit Schlupflöchern

Patentschutz ist strenger als der in Europa übliche Sortenschutz. Per Patent geschützte Sorten dürfen beispielsweise nicht einfach für die Züchtung neuer Sorten verwendet werden. 

Die EU-Kommission hatte 2017 zwar Patente auf traditionell gezüchtete Lebewesen untersagt. Darunter fallen etwa die klassische Züchtung und die markergestützte Selektion. Werden die traditionellen Methoden aber mit neueren Biotechnologien kombiniert, ist die Situation unklar. Zuvor angemeldete Patente genießen außerdem weiteren Bestandsschutz.

Immer wieder versuchen Konzerne, in Europa Patentschutz für Sorten zu beantragen. So wurden allein 2018 und 2019 100 neue Patentanträge eingereicht. Auch Carlsberg hat mittlerweile mehrere neue Anträge auf Patent beim Europäischen Patentamt eingereicht.

 

Mit Material von dpa, transgen.de, Keine Patente auf Saatgut

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