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Pflanzenschutzmittel-Zulassung

Braunschweiger Urteil zu Biodiversität: Schulze weiter kontra Klöckner

Blühstreifen
am Dienstag, 29.10.2019 - 14:22 (Jetzt kommentieren)

Das Braunschweiger Urteil zu den sogenannten Biodiv-Auflagen sorgt weiter für Streit zwischen der Bundesumwelt- und der Landwirtschaftsministerin. Ein Widerspruch dagegen käme einer Enteignung gleich, so das Agrarressort.

Julia Klöckner widersetzt sich Svenja Schulze: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Widerspruch einzulegen, verlangt das dem Umweltministerium unterstehende Umweltbundesamt (UBA) vom federführenden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das dem Landwirtschaftsressort untersteht. 

Klöckner hat entschieden, das nicht zu tun und keinen Widerspruch einzulegen, weil das "faktisch einer teilweisen Enteignung der Landwirte gleichkäme".

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hält die Biodiversitätsauflage des UBA für rechtswidrig. Die Industrie hatte gegen die Biodiv-Auflagen geklagt und Recht bekommen. Dem zuständigen BVL hatte das Gericht aufgegeben, über den Zulassungsantrag neu zu entscheiden.

 

Mit Material von BMEL

Hier finden Sie die Rechtsauffassung von Julia Klöckner dazu im Detail.

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