Die kommende Agrarreform soll mit Konditionalität und Eco-Schemes in der 1. Säule "grüner" werden. Grund: Die bisherige Basisprämie, dann Einkommensgrundstützung, fordert neue Auflagen zum Umwelt- und Klimaschutz. Das bisherige Greening entfällt. Die Direktzahlungen werden somit erheblich sinken und kaum noch zum Einkommen beitragen.
Künftig wird es wichtiger, die ohnehin schon komplizierten Prämienanträge betriebswirtschaftlich zu bewerten und optimierte Antragsformulare einzureichen. Oder es ist zu entscheiden, ob es sich bei steigenden Erzeugerpreisen je nach Standort überhaupt lohnt, einen Antrag auf EU-Geld zu stellen.
Lohnen sich die Öko-Regelungen wirklich?
Für die ökonomische Bewertung der Öko-Regelungen, also der Eco-Schemes, ist entscheidend, ob sie einen Beitrag zum Einkommen leisten oder nicht. Das muss jeder Betriebsleiter für seinen Hof selbst bewerten. Eine Studie von Prof. Dr. Friedrich Kerkhof von der Fachhochschule (FH) Südwestfalen zeigt, dass vor allem
- auf guten Standorten und
- in Veredelungsregionen
die Kosten über den geplanten Vergütungen liegen.
Welche Einkommensverluste drohen Veredelungsbetrieben?

Als Beispiel dient ein Veredelungsbetrieb mit 100 ha, davon 30 ha Körnermais, 35 ha Winterweizen und 35 ha Wintergerste sowie 2.000 Schweinemastplätzen. Er verliert womöglich knapp 15.000 Euro im Jahr.
Wirken die Öko-Regelungen oder Eco-Schemes einkommensneutral, würde diesem Beispielbetrieb 2023 gegenüber 2020 etwa 9.100 Euro Prämie fehlen, rechnet Ruth Beverborg, Wirtschaftsberaterin der Landwirtschaftskammer (Lwk) Niedersachsen, vor. Die Gründe sind:
- die abgesenkte Basisprämie, die dann Einkommensgrundstützung heißt, und
- der Verlust der bisherigen Greeningprämie, die dann wegfällt, weil es Greening ab 2023 nicht mehr gibt.
Was bedeutet die Agrarreform ab 2023 für die EU-Direktzahlungen?
Mit 4 Prozent Flächenstilllegung entgeht dem Betrieb weiter der Deckungsbeitrag von 4 ha. Das sind im Beispiel angenommen 3.000 Euro (siehe Tabelle). Für das Mulchen als Mindestbewirtschaftung der Brache, so rechnet Ruth Beverborg, Oldenburg, entstehen Kosten von 180 Euro.
Zudem dürfen die Böden über Winter nicht kahl sein. Für die 30 ha Körnermais setzt die Wirtschaftsberaterin darum 1.800 Euro an für die Begrünung. Die eingesparten Kosten fürs Greening zieht sie dagegen ab, im Beispiel 1.020 Euro.
Wegen der Brachefläche sind in dem Schweinehaltungsbetrieb zudem Gülle oder Wirtschaftsdünger überbetrieblich zu verwerten. Das schlägt mit 1.500 Euro zu Buche, wenn mit 25 m³ und 15 Euro/m³ gerechnet wird.
Insgesamt entsteht so für den 100-ha-Beispielbetrieb demnach 2023 ein wirtschaftlicher Nachteil von 14.500 Euro im Vergleich zu bisher.
Welche wirtschaftlichen Einbußen drohen Futterbaubetrieben?
Für Futterbaubetriebe ist vor allem das Verbot von Erneuerung und Umbruch von Grünland auf Moorstandorten und in Natura-2000-Gebieten, also Flora-Fauna-Habitat- (FFH) und Vogelschutzgebieten, bei dem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) wichtig. Das bringt in vielen Fällen echte Ertragsdepressionen.
Die müssen zum Beispiel über einen oft teuren Zukauf von Grundfutter wieder ausgeglichen werden. „Intensive Milchviehbetriebe auf Moorstandorten oder in Natura-2000-Gebieten könnten nach derzeitigen Verordnungsentwürfen damit erhebliche ökonomische Nachteile in der neuen GAP im Vergleich zur bisherigen Förderperiode haben“, so das Resumee von Ruth Beverborg.
Welche ökonomischen Folgen ergeben sich für Biobetriebe?
Auch Biohöfen drohen nach derzeitigem Stand der GAP deutliche wirtschaftliche Nachteile. Sie sind nämlich nicht von der neuen Konditionalität befreit, also den Anforderungen an den guten landwirtschaftlichen und ökologische Zustand der Flächen (GLÖZ) und die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB), die für die Einkommensgrundstützung (ehemals Basisprämie) einzuhalten sind. Bisher waren sie vom Greening nicht betroffen.
Zudem seien die aktuell vorgeschlagenen Eco-Schemes für Biobetriebe wirtschaftlich nicht von Interesse, so die Wirtschaftsberatung der Lwk Niedersachsen. Frühestens 2024 will die rot-grün-gelbe Ampel-Regierung die GAP-Umsetzung erneut beurteilen und womöglich nacharbeiten.
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