Drei weitere Fungizide haben ihre Zulassung verloren. Dieses Mal trifft es den Wirkstoff Triadimenol. Darunter sind zwei Mittel zur Flächenbehandlung und ein Beizmittel, die zum 31. August 2019 widerrufen wurden. Es gelten aber relativ lange Aufbrauchfristen.
Gerstenbeize und Fungizide fallen weg
Betroffen sind folgende drei Mittel:
- Baytan 3 – eine fungizide Beize für Gerste mit Schwerpunkt Typhula, Schneeschimmel, Flugbrand und Mehltau,
- Ceralo – ein Getreidefungizid mit Schwerpunkt Echten Mehltau sowie Roste und Fusarium,
- Metador – ein breit wirksames Fungizid für Getreide und Raps.
Widerruf mit Aufbrauchsfristen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung auf Antrag der Zulassungsinhaber widerrufen. Es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung gestellt. Das bedeutet, dass gesetzliche Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gelten:
- Verkauf bis 29. Februar 2020
- Aufbrauch bis 28. Februar 2021
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.