Die Witterung der letzten Monate kam der Vermehrung der Feldmäuse entgegen. Ein milder Winter und der folgende trockene Sommer ließen die Populationen stark anwachsen. "Tatsache ist, dass das Mäuseproblem in Sachsen fast flächendeckend besteht. Regionale Differenzierungen sind allerdings nicht möglich", heißt es beispielsweise aus dem sächsischen Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von agrarheute.
Bereits Anfang November vermeldete die LfL Bayern regional große Probleme mit den Schadnagern. "In Bayern ist der Itzgrund besonders stark betroffen. Die Flächen erstrecken sich auf insgesamt vier Landkreise (Coburg, Haßberge, Lichtenfels und Bamberg), insbesondere Wiesen sind gefährdet. Bis zu 2.000 Mäuse pro Hektar werden dort auf den Feldern gezählt", heißt es von Seiten der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern. Eine flächendeckende Bekämpfung der Mäusepopulationen werde hier allerdings nicht genehmigt, da die Flächen in einem FFH-Gebiet und gleichzeitig in einem SPA-Gebiet lägen.
Befall wie im Extremjahr 2012

"Auch in Sachsen-Anhalt hatten und haben wir in diesem Jahr eine Gradation der Feldmäuse zu verzeichnen", bestätigt die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Sachsen-Anhalt den Trend. Der Befall ziehe sich durch die Ackerbaugebiete in der Magdeburger Börde, das nördliche und südliche Harzvorland und die Querfurter Platte und übertreffe teilweise jenen aus dem Extremjahr 2012. "Beim Überfliegen der Flächen Mitte November haben wir Rapsbestände gesehen, auf denen nur noch 20 Prozent der Pflanzen standen", erklärt Christian Wolff von der LLG Sachsen-Anhalt.
Die Antragstellung für die beiden aktuell gültigen Notfallzulassungen (Ratron Giftlinsen: verdeckte Anwendung auf Nichtkulturland und Ratron Feldmausköder: Streuanwendung auf Starkbefallsflächen) wird in Sachsen-Anhalt durch die LLG koordiniert. "Bei der Umsetzung, die in jedem Fall eine Einzelfallgenehmigung voraussetzt, gibt es auch bei uns Probleme", erklärt Wolff. Grund sei die in dem Bundesland nötige einvernehmliche Abstimmung zwischen zuständiger Pflanzenschutzbehörde und der örtlichen Naturschutzbehörde bei der Anwendung der Giftköder.
Auf den Feldern ist es sehr schwierig Mäuse zu bekämpfen, da die Giftköder in jedes Mäuseloch per Hand eingebracht werden müssen. Zwar gebe es eine Notfallzulassung zur breitflächigen Ausbringung von Mäusegift, die Beantragung ist aber kompliziert und wird kaum genehmigt, erklärt Anton Huber, Getreidereferent beim Bayerischen Bauernverband. "Alternativ bleibt noch eine intensive Bodenbearbeitung, bei der Mäuse mechanisch getötet werden. Werden die Mäuse nicht richtig bekämpft, richten sie großen Fraß-Schaden vor allem in Getreide an", betont BBV-Getreideexperte Huber.
Ratron ist unter diesen Bedingungen erlaubt
Per Notfallzulassung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im August die Anwendung des Mittels "Ratron Feldmausköder" von September bis Dezember 2015 unter folgenden Auflagen erlaubt:
- Die Anwendung darf nur auf Flächen erfolgen, auf denen ein sehr starker Befall nachgewiesen ist. Auf solchen Flächen werden die ausgebrachten Köder sehr schnell von den Mäusen gefressen.
- Die konkrete Anwendung muss vom zuständigen Pflanzenschutzamt angeordnet werden. Dabei zieht das Pflanzenschutzamt die Naturschutzbehörde hinzu. So ist sichergestellt, dass das Mittel nicht auf Flächen angewandt wird, auf denen bedrohte Wildtiere wie der Feldhamster leben.
- Der Köder darf nicht in Häufchen ausgebracht werden und nicht auf den kahlen Boden, sondern nur auf bewachsene Flächen. Dort fallen die Köderteilchen in die Vegetation, wo sie gut für die Mäuse erreichbar sind, aber schlecht für Vögel.
Kontrollierte Flächen weniger befallen

"Nur wenn bereits zu Beginn der Einwanderung gezielt mit Gifltlinsen oder Giftweizen gegen die Feldmäuse vorgegangen wird, bleibt der zeitliche Aufwand für die Bekämpfung vertretbar", schreibt das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz. Das Feldmausmonitoring des Bundeslandes ergab in diesem Herbst, dass die gleichen Regionen wie im vergangenen Herbst beziehungsweise Frühjahr betroffen sind. Es zeige sich ebenfalls, dass Flächen auf denen regelmäßig auf Befall kontrolliert und gegebenenfalls bekämpft wird, der Schaden deutlich geringer sei. Als Richtwert gilt:
- Auf einer zirca 250 m² großen Kontrollfläche alle Mauselöcher zutreten.
- Nach 24 Stunden Kontrolle: Sind fünf bis acht Löcher auf der Kontrollfläche wieder geöffnet, bietet sich eine Bekämpfung an.
Köder müssen sachgemäß ausgebracht werden
Verharrt die Mäusepopulation auf normalem Niveau, reichen vorbeugende Maßnahmen, wie
- das Aufstellen von Sitzkrücken für Greifvögel,
- die Pflege der Grasstreifen zwischen den Baumreihen in Obstquartieren und
- das gelegentliche Pflügen der Felder.
Wie das Agrarminsiterium in Mecklenburg-Vorpommern schreibt, stehen Landwirten und Erwerbsgärtnern bei sichtbar steigenden Mäusedichten Köder mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zur Verfügung. Aufgrund der Toxizität dieser chemischen Substanz gegenüber Wirbeltieren dürfen die Köder jedoch nur tief in die Mäuselöcher eingebracht werden. Diese äußerst arbeitsintensive Maßnahme geschieht beispielsweise mit Legeflinten, die eine exakte Dosierung und die zuverlässig verdeckte Ausbringung der Präparate garantieren. Anschließend wird das Loch zugetreten.
Bei einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung könne gegebenenfalls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren folgen, warnt das Ministerium. "Verbleiben die Köder auf der Bodenoberfläche, sind sie für andere Tiere zugänglich und können so ihre tödliche Wirkung entfalten, heißt es aus dem Ministerium.
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