Derzeit sorgt ein massiver Feldmausbefall in Thüringen erneut für Fraßschäden und belastet die wirtschaftliche Situation der Betriebe langfristig. Zugleich haben die Bestände des Feldhamsters in den letzten Jahren um 75 Prozent abgenommen.
Jetzt haben sich Umweltministerin Siegesmund und Agrarminister Hoff in Thüringen auf Maßnahmen zur Eindämmung der Feldmausplage bei gleichzeitig hohem Schutzstandard für den bedrohten Feldhamster verständigt.
Die Vereinbarung gilt ab sofort und bis zum 31. Oktober 2020 und umfasst folgende Maßnahmen:
- Die geplante Anwendung von Rodentiziden muss beim Pflanzenschutzdienst des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) angezeigt werden.
- Feldhamster dürfen auf dieser Anwendungsfläche und in unmittelbar angrenzenden Bereichen nicht vorkommen. Die Bestätigung erfolgt entweder durch einen qualifizierten Gutachter oder der Landwirt muss in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst eigene Kontrollen durchführen und diese dokumentieren.
- Als Gutachter werden Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes des TLLLR eingesetzt.
Stärkung der Hamsterpopulation
Künftig sollen geeignete Maßnahmen greifen, um die Hamsterpopulation zu stärken. Zu diesem Zweck soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Umwelt- und Landwirtschaftsministerium folgende Aspekte prüfen:
- Auflagen zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung sollen in die Pachtverträge geeigneter landeseigener Flächen aufgenommen werden,
- das Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut Buttelstedt gGmbH (TLPVG) soll zu einem Hamsterschutzzentrum in Thüringen werden,
- KULAP-Ackermaßnahmen sollen anlastungsfrei und ökonomisch attraktiv ausgestaltet werden. Das Ziel dabei ist, dass landwirtschaftliche Betriebe die hamsterbezogenen Fördermöglichkeiten umfänglich nutzen.
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