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Düngeverordnung

5 Tipps zum Düngen: Reinen Harnstoff nicht länger ohne Ureasehemmer

Mineralduenger auf Feld
am Mittwoch, 04.03.2020 - 09:13 (Jetzt kommentieren)

Für Harnstoff, harnstoffhaltige Dünger und Mischungen mit anderen Düngemitteln gelten neue Regeln. Auf Grünland ist Harnstoff ohne Ureasehemmer nicht mehr erlaubt.

Ab der Saison 2020 darf Harnstoff nur noch gedüngt werden, wenn ein Ureasehemmstoff zugegeben ist. Oder aber der Dünger wird unverzüglich eingearbeitet, spätestens innerhalb von vier Stunden nach dem Ausbringen. Ohne Ureasehemmer ist nach Paragraf § 6 (2) der Düngeverordnung (DüV) ein unverzügliches Einarbeiten Pflicht.

Auf Grünland, wo ein Einarbeiten nicht möglich ist, dürfen Harnstoff oder mit Harnstoff hergestellte Mischungen ohne Ureasehemmstoff seit Februar 2020 nicht mehr angewendet werden.

1. Diese Regeln gelten für reinen Harnstoff

Die Pflicht zur Einarbeitung oder Zugabe eines Ureasehemmstoffs gilt aber nur für reinen Harnstoff, dem Düngemitteltyp mit mindestens 44 Prozent Carbamidstickstoff, und für physikalische Mischngen, also nachträglich damit als Komponente hergestellte Mischungen mit anderen Düngern.

Harnstoffhaltige Dünger, denen direkt im Herstellungsprozess andere Komponenten zugesetzt werden, sogenannte chemische Mischungen, fallen dagegen nicht unter die Regel des § 6 (2) DüV. Sie können auch weiter ohne Einarbeitung oder Ureasehemmstoff ausgebracht werden.

2. Diese Ureasehemmer müssen Sie unterscheiden

Die Pflicht zum Ureasehemmer oder zur Einarbeitung gilt also für folgende Dünger:

  • reine Harnstoffdünger mit mindestens 44 Prozent Carbamid-N sowie
  • für physikalische Mischungen reiner Harnstoffdünger mit nachträglichen Bei-/Vermischungen anderer Dünger außerhalb des Herstellungsprozesses, das sind etwa sogenannte Hausmischungen des Landhandels oder verschiedene NPK-Düngermischungen,

Sie gilt aber nicht für

  • für chemische Mischungen harnstoffhaltiger Dünger mit anderen Komponenten als Harnstoff direkt im Herstellungsprozess, etwa AHL oder Piamon 33-S.

3. Diese Ureashemmer sind bei uns erlaubt

Folgende Ureasehemmstoffe sind in der EU zugelassen:

  • ein Gemisch im Verhältnis 3:1 aus N-Butyl- (NBPT) und N-Propyl-Thiophosphortriamid (NPPT) sowie
  • 2-Nitrophenyl- Phosphorsäuretriamid (2-NPT).

Die Wirkstoffe finden sich in den Granulaten Alzon-neo-N und Alzon-pro mit 0,04 bis 0,15 Prozent 2-NPT sowie in Limus Yellow mit 2 l/t Harnstoff oder im flüssigen Produkt Limus AHL mit 0,02 bis 0,2 Prozent NBPT plus NPPT beziehungsweise 0,9 l/1.000 l AHL. Weiter enthält Agrotain Ultra 26,7 Prozent NBPT und wird mit 2 l/t Harnstoff empfohlen, so behandelt etwa über ATR Landhandel zu beziehen.

4. So stark ist der Ammoniakausstoß zu senken

Harnstoff zersetzt sich durch die Ureaseaktivität von Bodenbakterien in Ammoniak und Kohlenstoffdioxid. Beide entweichen zum Teil in die Luft. So gasen zwischen 2 und 80 Prozent des Stickstoffs aus; laut EU-Umweltbehörde sind es je nach Klima und pH-Wert im Durchschnitt 12 bis 17 Prozent.

Laut einer EU-Richtlinie muss Deutschland seine Ammoniakemissionen ab 2020 um 5 und ab 2030 um 29 Prozent gegenüber 2005 senken.

5. Diese Nitrifikationshemmer lohnen zu Gülle

Zu Gülle und Gärresten lohnen Nitrifikationshemmer als Zugabe: Das sind etwa Alzon 46 und Entec, auch flüssig, weiter Vizura, Piadin, N-Lock als Einzelprodukte sowie Alzon-flüssig-28 und Alzon-S-25/6 als Düngerlösungen.

Mit Material von LTZ Augustenberg, DLR Rheinhessen

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