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Getreide

Futtergetreide: Zollbefreiung wird nicht verlängert

am Mittwoch, 05.06.2013 - 07:28 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Importeure von Futterweizen und -gerste müssen sich darauf einstellen, im Rahmen der bestehenden Einfuhrkontingente ab Juli wieder den normalen Zollsatz zu zahlen.

Die Europäische Kommission lehnte einen Antrag aus den Reihen der EU-Mitgliedstaaten ab, die geltende Ausnahmeregelung über das Ende des Wirtschaftsjahres 2012/13 hinaus zu verlängern.
 
Als Begründung verwies die Kommission auf bessere Ernteprognosen in der EU als im vergangenen Jahr um die gleiche Zeit sowie auf günstige Aussichten auch in der Schwarzmeerregion. Ferner deute die Entwicklung der Terminmärkte auf Preissenkungen zur neuen Ernte hin.

Gültige Zollsätze

Die Zölle der Kontingente für Futtergetreide waren bereits im Februar 2011 vor dem Hintergrund hoher Weltmarktpreise auf Null gesetzt worden, um die heimische Tierproduktion zu entlasten. Die künftig wieder gültigen, regulären Zollsätze betragen 12 Euro je Tonne für Weichweizen geringer und mittlerer Qualität sowie 16 Euro je Tonne für Gerste.
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Zoll und Einfuhrkontingent

Für entsprechenden Weizen gilt in der Europäischen Union ein jährliches Zolleinfuhrkontingent von insgesamt 2,99 Millionen Tonnen, wovon 0,57 Millionen Tonnen für die USA und 0,04 Millionen Tonnen für Kanada vorgemerkt sind. Die verbleibenden 2,38 Millionen Tonnen stehen allen anderen Drittländern offen. Das Zolleinfuhrkontingent für Gerste beläuft sich auf insgesamt 306.000 Tonnen. Außerhalb der Quote beträgt der Importzoll für Futterweizen 95 Euro je Tonne und für Gerste 93 Euro je Tonnen.
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