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Fungizide

Gerste: Neue Notfallzulassungen gegen Ramularia

Ramulariapilz in der Gerste
am Donnerstag, 11.03.2021 - 11:15 (Jetzt kommentieren)

Zwei Mittel gegen den Ramularia-Pilz haben die Notfallzulassung in der Gerste erhalten. Sie beschränkt sich aber auf Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zwei neue Notfallzulassungen gegen den Ramularia-Pilz in der Gerste erteilt. Die zwei zugelassenen Mittel sind: 

  •  Amistar Max mit den Wirkstoffen Folpet und Azoxystrobin und
  • Folpan 500 SC mit dem Wirkstoff Folpet - dieses Mittel war bislang nur gegen Septoria im Weizen zugelassen.

Anwendung nur in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Die Notfallzulassung für die Fungizide gilt für 120 Tage und beschränkt sich auf die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Beide Mittel lassen sich dort vom 1. April 2021 bis 29. Juli 2021 einsetzen.

Die Mittel lassen sich bei Infektionsgefahr in den BBCH-Stadien 30 bis 59 einsetzen. Die BVL erlaubt maximal 1 Anwendung pro Jahr.  

Beide Mittel sind als F eingestuft, eine zusätzliche Wartezeit ist also nicht nötig. Der Mittelaufwand beträgt 1,5 l/ha in 200 bis 400 l Wasser.

Ramularia: bedeutende Gerstenkrankheit

In den vergangenen Jahren hat sich Ramularia collo-cygni mit den typischen Sprenkelnekrosen zu einer der wichtigsten Gerstenkrankheiten entwickelt. Vor allem die süddeutschen Gerstenanbaugebiete sind betroffen.

Die Krankheit bricht vor allem bei feuchter Witterung in Kombination mit intensiver Sonneneinstrahlung in den Gerstenbeständen aus.

Im 2020 war bereits die Aufbrauchfrist des Wirkstoffs Chlorthalonil ausgelaufen. Nun hat das BVL auf die eingeschränkte Zulassungssituation reagiert.

Mit Material von LTZ Augustenberg, Syngenta
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