Zuerst ist zu sagen, dass Gerste auf Larvenbefall und Blattfraß empfindlicher als Winterweizen reagiert. Die Larven können in etwa vom Ende des Schossens bis hin zur Milchreife Schäden an den Blättern hervorrufen. Bei der Entscheidung über geeignete Maßnahmen gegen Getreidehähnchen und -blattlaus spielen die Schadschwellen eine entscheidende Rolle. Die LTZ Augustenberg benennt die Befallsgrenzen in Baden-Württemberg:
Die landesweit geltende Schadensschwelle beträgt bei Getreidehähnchen bei 0,5 bis 1,5 Eier und Larven je Halm und Fahnenblatt. Eine Larve zerstört in ihrem Reifungsfraß zirka 2,5 bis 3,5 cm² Blattfläche. Das entspricht einer Gesamtfläche des Fahnenblattes von etwa 10 bis 20 Prozent. Erst wenn 20 Prozent der Fahnenblattfläche durch Larvenfraß zerstört ist, kann es zu einem etwa 10-prozentigem Ertragsverlust kommen.
Schadensschwelle bei Blattläusen
Die geltende Schadensschwelle liegt bei Blattläusen zum Zeitpunkt der Blüte bei 65 Prozent besiedelten Ähren bzw. Fahnenblättern bzw. bei 3 bis 5 Blattläusen je Ähre.
Generell haben Getreidehähnchen eine Vielzahl natürlicher Feinde. Dazu zählen beispielsweise Raubwanzen, Marienkäfer, Laufkäfer und die Larven der Florfliege. Auch ein insektenpathogener Pilz schädigt die Larven. Wenn eine Behandlung gegen Getreidehähnchen tatsächlich notwendig ist, sollte sie laut LTZ Augustenberg, auch wenn bienenungefährliche Mittel ausgebracht werden, erst nach dem täglichen Bienenflug erfolgen.
Dazu muss man wissen, dass eine Gefährdung der Bienen auch bei Honigtaubildung besteht oder wenn andere blühende Pflanzen im Bestand sind. In diesem Sinne sei es also mehr als ratsam sogenannte B4-Mittel (bienenungefährlich) einzusetzen.
Getreidehähnchen und Blattläusen: Diese Mittel sind ratsam
Um den Besatz mit Getreidehähnchen und Blattläusen dezimieren zu können, bietet sich der Einsatz von B4-Mitteln an. Dazu gehören beispielsweise:
- Fastac SC Super Contact (75 ml/ha),
- Karate Zeon 75 ml/ha) oder
- Kaiso Sorbi (0,15 l/ha).
Weitere Mittel sind im Merkblatt "Integrierter Pflanzenschutz 2016" zu finden.
In diesem Zusammenhang sind in Beständen, in denen blühende Unkräuter oder Honigtau vorhanden sind, die Auflagen zum Schutz der Bienen zu beachten. Bei Tankmischungen von synthetischen Pyrethroiden mit Azolfungiziden ist die Änderung bei der Bienengefährdung zu beachten.
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