Der Beitrag "Anträge nicht rechtzeitig geprüft: Klöckner-Behörde verschleppt Glyphosat-Ausstieg" in SPIEGEL ONLINE vom 13. Dezember 2019 erwecke den Eindruck willkürlichen und inhaltlich fragwürdigen Handelns der Zulassungsbehörde wegen politischer Vorgaben. Dem widerspricht der neue Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer.
Das Amt hatte die Genehmigung Glyphosat-haltiger Herbizide zuletzt um ein weiteres Jahr bis zum 15. Dezember 2020 erlaubt, ohne weitere Einschränkungen und Auflagen, etwa zur Biodiversität. Gemäß dem Pflanzenschutzgesetz sind die Bundesministerien an der Zulassung einzelner Mittel nicht beteiligt.
Glyphosat ist europaweit erlaubt
Cramer betont: „Die am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden arbeiten auf der Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts. Daher sind alle Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zugelassen sind, geprüft und erfüllen die strengen gesetzlichen Anforderungen.“
Die Bundesregierung will den Einsatz von Glyphosat zwar beenden, derzeit ist ein Totalverbot auf nationaler Ebene aber nicht möglich. Glyphosat ist europaweit bis Ende 2022 genehmigt, einzelne Präparate sind mit Übergangsfrist bis Ende 2023 zugelassen. An der Minderungsstrategie arbeitet die Bundesregierung noch.
Keine ungepüften Produkte zugelassen
Das BVL betont: Alle Produkte wurden einer Risikobewertung unterworfen. Auf dieser Basis wurden sie erlaubt. Cramer: „Es wurden in diesen Verfahren keine ungeprüften Produkte zugelassen!“ Zudem entspreche es rechtsstaatlichen Grundsätzen, „dass Anträge von Bürgern und Unternehmen, die in einem Genehmigungsverfahren nicht rechtzeitig entschieden werden können, nicht einfach abgelehnt werden dürfen.“
Das gelte auch für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Nach dem Prinzip habe das Amt gehandelt, als es bestehende Zulassungen zuletzt befristet verlängerte. Grund dafür seien „in vielen Fällen fehlende Unterlagen aus anderen beteiligten EU-Mitgliedstaaten.“
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